Ende dieses Jahres wird im Bundestag über vier Gesetzentwürfe zur sogenannten Sterbehilfe abgestimmt. Nach derzeitigem Stand hat der fraktionsübergreifende Entwurf von Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Linke) und Elisabeth Scharfenberg (Grüne) die meisten Unterstützer, darunter auch die Kanzlerin. Er sieht vor, die „geschäftsmäßige Sterbehilfe“ unter Strafe zu stellen, während die geltenden Regelungen zur passiven, indirekten und aktiven Sterbehilfe unverändert bleiben sollen. Das heißt, dass Sterbehilfe künftig allen Vereinen oder Einzelpersonen verboten wäre, die nicht nur im Einzelfall Sterbehilfe leisten, sondern ein „auf Wiederholung angelegtes, organisiertes Handeln” anstreben. Was eine Selbstverständlichkeit zu sein hätte, nämlich Leuten das Handwerk zu legen, deren Mission darin besteht, das Ableben anderer zu organisieren, versetzt nicht wenige in Rage. Bundesrichter und Zeit-Online-Kolumnist Thomas Fischer zeigte sich nach der im letzten Monat abgehaltenen Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags angesichts der parlamentarischen Mehrheit, die voraussichtlich gegen eine grundlegende Liberalisierung der Sterbehilfe stimmen wird, empört: „Selten ist der dezidierte Wille der Mehrheit des “Volks” (sagen wir: der selbstbestimmungsfähigen Bevölkerung) so eklatant missachtet und in sein Gegenteil verkehrt worden.“
Mit seinem im Jammerton des konformistischen Rebellen vorgetragenen Einspruch gegen die Missachtung des Mehrheitswillens steht Fischer stellvertretend für das berufsgruppen- und parteiübergreifende Bündnis aus Sterbehilfe-Befürwortern, das Giftschlucken als Glücksversprechen propagiert und das allem Anschein nach tatsächlich die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich hat. Laut einer aktuellen im Auftrag der DAK durchgeführten FORSA-Umfrage möchten 70 Prozent der Deutschen „für sich selbst die Möglichkeit haben, auf ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung zurückgreifen zu können“.
Wie aufdringlich für ein staatlich gefördertes Nachhelfen beim Sterben getrommelt wird, bezeugt die dem Zeitalter des Wutbürgers gemäße Kampagne „Mein Ende gehört mir!“, die sich seit Oktober 2014 landesweit in Szene setzt. Kernstück der Kampagne sind Plakate, auf denen mehr oder minder Prominente zu sehen sind, die mit zugekniffenen Augen und trüber Visage für das Recht auf Sterbehilfe posieren und dabei den Anschein erwecken, als hätten sie auch ihr geistiges Ende schon hinter sich gebracht. Die Parole „Mein Ende gehört mir!“, die von den Propagandisten des Todes ausgegeben und von Politikern nachgeplappert wird, bringt die narzisstisch gepolte Todessehnsucht des nachbürgerlichen Subjekts, das bei aller Umtriebigkeit in allen Lebenslagen zunehmend von Apathie und Depression geschlagen ist, unverhüllt zum Ausdruck. Grundlage des Autonomiewahns ist das Bedürfnis, den Naturzwang zu rationalisieren, indem die Unausweichlichkeit des Sterbens zum Akt der Selbstbestimmung verklärt und die Schicksalsergebenheit in morbiden Tatendrang umgemünzt wird. Als höchster Ausdruck dieser Autonomie wird absurderweise die Zerstörung ihrer Voraussetzung gepriesen, nämlich das individuelle Leben. Von der Hoffnung auf ein gutes Leben und eine vernünftig eingerichtete Gesellschaft bleibt in den vernebelten Köpfen von Leuten, die sich unter Freiheit nicht mehr vorstellen können als die Freiheit zum Tode, nur noch die Forderung nach dem schnellen Ableben per staatlich gestatteter Giftspritze übrig.
Dabei geht es ihnen nicht etwa darum, dass das Sterben privat bleibt. Im Gegenteil: Sie haben die Institutionalisierung des staatlich legalisierten und medizinisch organisierten Tötens im Sinn und wollen, dass Staat und Volk beim Giftschlucken näher zusammenrücken.
Das Leitmotto der Kampagne „Mein Ende gehört mir!“ zeigt, dass die Sterbehilfe-Szene nicht nur marketingstrategisch, sondern auch inhaltlich umgesattelt hat. Während die frühe Euthanasiebewegung vordergründig auf Volkshygiene und Gemeinschaftsnutzen setzte, dominiert im postnazistischen Sterbehilfediskurs das liberale Motiv der Selbstbestimmung. Dass sich der vorzeitige Tod von Kranken und Behinderten ökonomisch rechnet, würde heute keiner mehr als Argument vortragen, weil eine solche Verletzung des demokratischen Jargons den Ausschluss aus der Debattiergemeinde zur Folge hätte. Dass ihm die Kostensenkung im Gesundheits- und Pflegebereich dennoch zentrales Anliegen ist, muss der gemeinwohlorientierte Sterbehilfe-Befürworter gar nicht erst zugeben, er kann sich auf den gesunden Menschenverstand des kapitalistisch deformierten Publikums verlassen. In einer Gesellschaft, deren Mitglieder sich wegen ihrer privaten Vorlieben wie Rauchen, Trinken oder Faulenzen ein schlechtes Gewissen einreden lassen, weil man selbstverschuldet als kaputtgelebter Kostenfaktor enden könnte, bedarf es keiner expliziten Hinweise darauf, dass der Lebensschutz aller chronisch Kranker oder Schwerbehinderter automatisch an die Frage gekoppelt ist, was sie beim Rumliegen kosten.
Die medialen Katastrophenszenarien, die für gewöhnlich unter der Headline „Pflegenotstand“ zirkulieren, sind immer auch als Drohung an die tendenziell Überflüssigen zu lesen, deren Leben trotz allen Autonomiegefasels kein autonomes, sondern ein noch gewährtes ist. Warum es Aufgabe der Ideologiekritik ist, die Sterbehilfe in ihren unterschiedlichen Ausprägungen anzugreifen, wird Thema des Vortrags sein.
Frühere Aktivitäten sind im Aktuell-Archiv aufgeführt. Dort gibt es auch einige Audio-Aufnahmen.
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