Titelbild des Hefts Nummer 90
Der globale Süden liegt in Kassel
Heft 90 / Herbst 2022
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Neid und Missgunst

Warum Antirassisten die geflüchteten Ukrainerinnen nicht mögen

Wer immer noch glaubt, dass jene in Tausenden zu zählenden Mitbürger, die vor allem im Frühjahr 2022 ukrainischen Flüchtlingen unentgeltlich Verpflegung, Unterkunft und Rat haben zukommen lassen, einen geläuterten deutschen Weg repräsentieren, wird durch nachfolgendes Zitat aus dem Mai 2022 eines besseren belehrt. Unter der Überschrift Für eine humane Flüchtlingspolitik ohne Rassismus ist ganz offen zum Hass auf ukrainische Flüchtlinge aufgerufen worden: „Während für die ,einen‘ – so wie es für alle Menschen auf der Flucht selbstverständlich sein sollte – Grenzen und Türen geöffnet werden, bekommen die ,anderen‘ weiterhin die volle Härte der deutschen und europäischen Abschreckungs- und Abschottungspolitik zu spüren. Während die ,einen‘ mit Bussen an der Grenze abgeholt werden und kostenlos in Europa Bahn fahren dürfen, müssen die `anderen´ mangels sicherer und legaler Fluchtwege weiter in Lebensgefahr oder Hungersnot ausharren und ihr Leben bei der Überfahrt über das Mittelmeer oder in den weitläufigen Wäldern Belarus riskieren. Während die ,einen‘ größtenteils direkt in privaten Unterkünften untergebracht werden, müssen die ,anderen‘ monate- oder jahrelang unter menschenunwürdigen Bedingungen in Elendslagern an den EU-Außengrenzen oder – im besseren Fall – in Sammellagern in Deutschland ausharren, weil sie restriktiven gesetzlichen Regelungen unterliegen oder auf dem freien Wohnungsmarkt kaum eine Chance haben. Während die ,einen‘ bei Ausländerbehörden schnell einen Termin bekommen und schon mit Erteilung der sogenannten Fiktionsbescheinigung uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und zum Gesundheitssystem haben, warten die ,anderen‘ oft monatelang auf eine Vorsprachemöglichkeit, müssen sie sich trotz mangelnder Rückkehrmöglichkeit über Jahre von Duldung zu Duldung hangeln und haben sie mit integrationsverhindernden Arbeitsverboten zu kämpfen“ (ekhn.de)

Als Unterzeichner dieses Appells erscheinen u.a.: Kemal Gülcehre, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration Rheinland-Pfalz (AGARP), Gabriele Schneidewind, Geschäftsführerin Arbeit & Leben gGmbH – Gesellschaft für Beratung und Bildung RLP, Prof. Dr. Gerhard Trabert, Vorsitzender Armut und Gesundheit in Deutschland e.V., Andreas Lipsch, Interkultureller Beauftragter der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Pierrette Onangolo, Geschäftsführerin Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V., Claudia Vortmann, Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V., Pfarrer Albrecht Bähr, Vorsitzender der LIGA-Kommission Soziale Sicherung, Migration, Armutsbekämpfung.

Die „einen“ und die „anderen“

Das ist konkret bezogen auf Rheinland-Pfalz, aber repräsentativ für das ganze Land der geschäftsführende Ausschuss einer ständig expandierenden Branche, die mit der Not anderer Geschäfte macht, zumeist schlecht bezahlte Jobs schafft und deshalb sehr zurecht als Sozialindustrie übel beleumdet ist. In diesem Sektor der deutschen Staatswirtschaft wird nicht nur schlechte Arbeit geleistet, ihre Angehörigen bis hinunter zum letzten Sozialassistenten nehmen sich aus den besten Gründen ganz selbstverständlich heraus, ihren Financier, die öffentliche Hand, permanent und ungestraft zu beleidigen.

Als die „einen“, denen man gibt, was ihnen nicht zusteht, werden Ukrainer vorgestellt, die „anderen“, die angeblich diskriminiert werden, stammen vorwiegend aus Syrien, Afghanistan und anderen Ländern jener Region, die man bewundernd als gobaler Süden zu bezeichnen gelernt hat. Dabei geht es bei der Integration von Flüchtlingen in die Gesellschaft nicht, wie nahe gelegt wird, darum, Menschen nach Kriterien der Haut- oder Haarfarbe einzuteilen, sondern danach, sie entlang ihrer Potenziale, zu denen auch die Integrationsbereitschaft gehört, zu fördern. An diesem umfangreichen Prozess sind nicht nur professionelle Abgreifer mit Verbindungen zu den allmächtigen Wohlfahrtsverbänden beteiligt, sondern auch Behördenmitarbeiter, Lehrer, die in sogenannten Willkommensklassen unterrichten, und Unternehmer, die Berufspraktika oder, trotz erheblicher Hürden, auch Jobs anbieten. Neben der Erlangung eines eigenen Flüchtlings-Status und seinen eingeschränkten Möglichkeiten, sind die Versorgung mit Wohnraum und Gegenständen des täglichen Bedarfs, der Erwerb der Sprache und von Grundkenntnissen über das neue Lebensumfeld Voraussetzungen für die allmähliche Etablierung in Deutschland. Zunächst ist das ein Leben unter behördlicher Aufsicht und behördlicher Förderung von der sich anerkannte oder sonst legalisierte Flüchtlinge erst durch die Teilnahme am Arbeitsmarkt emanzipieren können. Akteure in diesem Integrationsprozess sind neben den Flüchtlingen selbst die Anbieter von Wohnraum, Sprach- und Staatsbürgerkursen, Ämtermitarbeiter, Kitas, Schulen, Betriebe usw. Gelungene Integration bedeutet, dass der Flüchtling in der Lage ist, ohne weitere staatliche Hilfe auszukommen und sich in seiner neuen Heimat sprachlich und kulturell zurechtfindet, was in letzter Konsequenz die Vermischung der Zuwanderer mit der Mehrheitsgesellschaft bedeutet. Im Idealfall funktioniert das nach dem Prinzip des beiderseitigen Vorteils.

Die zunächst unvermeidbare Abhängigkeit des Flüchtlings vom Hilfesystem stiftet einen paternalistischen Übergangszustand, der überwunden werden muss, will man nicht die Abhängigkeit von staatlichen Helfern verstetigen. Eine Parteinahme für Flüchtlinge, die solche einfachen Grundsätze nicht berücksichtigt oder ablehnt, kann auch nicht erfolgreich sein – es sei denn, unter Erfolg wird etwas ganz anderes als Integration verstanden. Wenn andere Kriterien gelten als die Herstellung von Chancengleichheit und damit einhergehend der Akzeptanz der Ordnung, die sie verbürgen soll, entstehen schwedische Verhältnisse. Dort hat man über Jahrzehnte hinweg Flüchtlinge systematisch nicht integriert, sondern versorgt sie aufwendig nach dem Gesichtspunkt der unbedingten Achtung ihrer kulturellen Identität mit dem Ergebnis, dass aggressive vor allem islamisch geprägte Parallelgesellschaften entstanden sind, deren Angehörige im September 2022 in einigen sogenannten Problembezirken der Großstädte eine offen islamistische Partei gewählt haben („Nyans“, Die Neuen), die teilweise deutlich über 20 Prozent der Stimmen für sich verbuchen konnte.

Es erscheint also sinnvoll, die Fähigkeit und Bereitschaft von Flüchtlingen zur Partizipation in einer Gesellschaft und, zwingend damit verbunden, zur Teilnahme am Arbeitsmarkt schon gleich bei ihrer Ankunft zu prüfen und Integrationsschritte darauf abzustimmen. Da die Voraussetzungen unterschiedlich sind, drängt es sich auf, dabei in unterschiedlicher Geschwindigkeit zu verfahren. Die seit dem Kriegsbeginn zu Hunderttausenden nach Deutschland gekommenen ukrainischen Flüchtlinge bilden eine Gruppe, deren Angehörige sich nicht nur erklärtermaßen integrieren wollen, sondern dazu auch befähigt sind. Von diesen mehrheitlich gut bis sehr gut ausgebildeten vorwiegend jüngeren Frauen, erhofft man sich, sie mögen sich hier einleben und auch nach dem Krieg bleiben, denn ihnen traut man zu, dass sie erfüllen könnten, was anderen Flüchtlingsgruppen nur zu propagandistischen Zwecken unterstellt wird: In kurzer Zeit wenigstens einen kleinen Teil der Nachfrage nach ungelernten, aber vor allem auch gelernten Arbeitskräften zu decken. Was Arbeitgebern recht ist und den Vertretern von Politik und Öffentlichkeit nicht weniger willkommen sein müsste, stößt häufig schon bei den Behörden und mehr noch den Institutionen der Sozialindustrie auf Verwunderung und häufig auf Ablehnung. Selbständige Menschen treten auch selbständig auf und sind nicht bereit, sich von berufsmäßigen Paternalisten in Fragen, die sie längst gelöst haben, umständlich coachen also bevormunden zu lassen.

Ukrainerinnen waren so kühn, missbilligend darauf hinzuweisen, dass von ihnen gewohnte technische Standards in Deutschland nicht gelten. Aus Berlin wurde bekannt, dass die zeit- und nervenaufreibenden Ämtergänge in der Ukraine durch die digitalen Angebote wesentlich einfacher und effektiver zu managen sind und Deutschland von vielen Ukrainerinnen wie ein Entwicklungsland gesehen wird. „Die Ukraine ist Deutschland bei der Integration von digitalen Lösungen im Bildungssektor um einiges voraus“, stellte das Handelsblatt fest. (25.5.2022) Vom veralteten Prozedere in den Behörden ist der Schritt nicht weit zu den Schulen, deren Defizite ukrainische Mütter teilweise nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe zu überwinden versuchten: Sie begannen die Beschulung ihrer Kinder, auch mithilfe digitaler Lernangebote aus der Ukraine, in die eigene Hand zu nehmen, statt sie dem deutschen Bildungssystem mit seinem nicht nur in den sogenannten Brennpunktschulen miserablen Niveau auszuliefern. Das entspricht nicht dem, was man in Deutschland von Kriegsopfern erwartet, schon gar nicht von Frauen, die allein oder mit ihren Kindern geflüchtet sind, die man fast schon gewohnheitsmäßig zu rundum unmündigen Opfern erklärt, als wären sie alle genitalverstümmelte Haussklaven gewesen, die mit 20 das fünfte Kind austragen und noch nie einen Schule von innen gesehen hatten.

Weibliche Flüchtlinge sind seit der Flüchtlingskrise genannten Grenzöffnung von 2015 so sehr in der Minderheit, dass man sie mitsamt ihren Eigenschaften offenkundig erfinden musste. Damals hat nicht nur Pro Asyl, sondern auch die Bundesregierung und haben die Medien alles dafür getan überall zu sehen, was es doch nur im Einzelfall gab: Frauen oder männliche Kinder, die den Stimmbruch noch nicht hinter sich hatten, von kleinen Mädchen ganz zu schweigen. Eine Studie der Uni Mainz hat Jahre später über die Medien, insbesondere den quasi Staatskanal ARD festgestellt, was 2015 niemand auszusprechen wagte, dass „deren Berichterstattung tatsächlich überwiegend den Eindruck vermittelt habe, es handele sich bei den Zuwanderern vor allem um Frauen und Kinder“. (Forschung und Lehre 01/18) In nicht vorhandenen Frauen hatte man damals erkennen wollen, was in Form von real existierende Ukrainerinnen heute in den Bereich des möglichen rückt: Dass mit den Syrern am Ende noch das Potential für ein „nächstes deutsches Wirtschaftswunder“ ins Land komme, wie sich der damalige Daimler-Chef ausdrückte. (SZ, 16.9.2015)

Enttäuschung und Abwehr

Ukrainische Kriegsflüchtlinge sind, gerade weil sie weiblich und gebildet, aufgeschlossen und selbständig sind, für den ideologischen Apparat in Deutschland von der Sozialindustrie und den ihr verbundenen Parteien bis zum Leitartikel eine einzige Enttäuschung. Wenn man an dieser Gruppe Maß nehmen würde, erwiese sich die Legende von den seit 2015 angekommenen syrischen Männern, deren dauernd betonte harte und heldenhafte Fluchtgeschichte angeblich auf nicht minder männliche Tugenden auch auf dem Arbeitsmarkt verweist, als kalkulierte Lüge. Im freien Arbeitsmarkt, auf dem Syrer sehr oft nicht bestehen, erkennen die de facto Staatsbeamten mit Mickerlohn einen gefährlichen Konkurrenten, der ihnen die Klientel abfischen und die Dauerbetreuten in eine Freiheit vom Staat versetzen könnte. Deshalb will man in Leuten, die mit dem Zug oder im Auto geflüchtet und dann auch noch weiblich, weiß und gebildet sind, nicht „die anderen“ erkennen, sondern „die einen“, die dem stets gepflegten White Privilege-Feindbild entsprechen und am Ende noch die aktive Integration in den Arbeitsmarkt über die Integration in eine ewig staatlich alimentierte identitäre Community voller Brüder, Onkels, Cousins und alles stets überwachender Mütter stellen.

Wir sehen doch, dass Ukrainer schon als Flüchtlinge privilegiert sind, rufen die enragierten Sozialverwalter. Und wirklich findet auf sie erstmals in der EU-Geschichte die im Jahr 2001 im Nachgang des Jugoslawienkrieges und der mit ihm verbundenen Flüchtlingswellen die Massenzustrom-Richtlinie Anwendung. Deren Aktivierung war zunächst auch 2015 im Gespräch, doch dafür hätte sich wegen des nationalen deutschen Alleingangs gegen den Willen fast aller europäischen Partner niemals eine Mehrheit in der EU gefunden. Anfang März 2022 wurde diese Richtlinie zum Unwillen der deutschen Sozialindustrie einstimmig von den EU-Mitgliedern beschlossen. Mit ihr wird vergleichbar dem subsidiären Schutz unter Absehung der individuellen Anspruchsvoraussetzungen den ukrainischen Flüchtlingen ein zeitlich begrenzter Aufenthalt durch das Aufnahmeland garantiert, der mit einer für Asylbewerber üblichen Wohnsitzauflage verbunden ist. Anders als den Syrern mit ihrem subsidiärem Schutzstatus, wird den ukrainischen Flüchtlingen erspart, anfänglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beziehen und der Auflage nachzukommen, in Massenunterkünften zu wohnen und es wird der sofortige Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt, der den Bezug von Arbeitslosengeld II erst ermöglicht.

Wegen dieser gesetzlichen Sonderregelungen erklärt man in antirassistischen Kreisen Deutschland zu einer Art Schlaraffenland für Ukrainerinnen und zeichnet ein abfälliges ressentimentgeladenes Bild vom deutschen Asylsystem, das man sonst nur von ganz rechts kennt, wenn missgünstig von einer sozialen Hängematte geredet wird, die das Sozialamt aufspanne, um den „Asylanten“ ein Faulenzerleben auf „unsere Kosten“ zu bereiten.

Weil nicht etwa die von ganz rechts, sondern die aus der antirassistischen Mitte den Ukrainerinnen die Sonderregelung als unverdientes Privileg nicht gönnen, zeigt man auch nur wenig Anerkennung für die damit verbundene größere Selbständigkeit, die von ihnen erwartet wird. Sie stehen nämlich keineswegs vor weniger bürokratischen und anderen Hürden als Asylleistungsempfänger. Als Hartz IV-Bezieher haben sie vielmehr Probleme, die andere Flüchtlingsgruppen gar nicht kennen. So müssen sie sich als Jobcenter-„Kunde“ ihre Unterkunft selber suchen und zuvor ohne Anleitung die für den ALG-2-Bezug nötigen Papiere, Formulare etc. herbeischaffen. Der NDR hat stellvertretend für viele die 24-jährige Yelyzaveta Hutsol aus Odessa zu Wort kommen lassen, die in ihrer Heimatstadt als Schiffsbauingenieurin tätig war – ein Beruf, der für Frauen aus anderen Flüchtlings-Herkunftsländern unvorstellbar wäre. Sie berichtete, dass durch die deutsche Bürokratie alles sehr „ermüdend sei“, weil man monatelang auf Dokumente warten müsse, was „alles sehr kompliziert“ mache. (ndr.de, 20.6.2022) Doch für Mitgefühl in antirassistischer Absicht reicht das schon deshalb nicht aus, weil die Yelyzaveta zwar die sonst allgegenwärtige Kritik an den deutschen bürokratischen Hürden für Flüchtlinge bestätigt hat, aber durch Eigeninitiative ihre Probleme löst, ohne die überall in hab Acht stehenden Hilfelotsen zu bemühen. In den Worten einer der Unterzeichnerinnen des Aufrufes „Für eine humane Flüchtlingspolitik ohne Rassismus“ klingt die damit einhergehende Kränkung dann so: „,Es läuft viel einfacher als bei anderen Flüchtlingsgruppen´, sagt etwa Pierette Onangolo, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates in Rheinland-Pfalz. Sie berichtet, dass die Mitarbeiterin einer Migrationsberatung kürzlich in einem Integrationskurs ukrainischen Geflüchteten ihre Hilfe anbot. Die aber antworteten: Danke, man brauche keine Hilfe. Es laufe doch alles.“ (FAZ, 13.9.2022)

Keiner bleibt zurück

Dass keine pragmatische Integration, sondern eine Kampagne auf dem Rücken ukrainischer Flüchtlinge geführt wird, lässt sich leicht anhand der Veröffentlichungen aller Institutionen nachvollziehen, die mit einer antirassistischen Interessenvertretung und nicht unbedingt mit der praktischen Integration befasst sind. Überall ertönt der Ruf nach Gleichbehandlung, der von Menschenrechtlern, Flüchtlingsinitiativen, Sozialverbänden, Kirchen und Parteien ausgeht. Nicht nur im Oldenburger Aufruf „Gleiche Rechte für alle Geflüchteten!“ wird eine „immer stärkere Ungleichbehandlung zwischen den ,einen‘ und den ,anderen‘ Geflüchteten“ erkannt, Pro Asyl spitzte zu und warnte davor, dass „es keine Geflüchteten erster und zweiter Klasse geben“ dürfe. (zdf.de) Dass es wirklich ernsthaft rumort unter Antirassisten, dafür kann als untrügliches Zeichen gelten, dass der Chef der ARD-Sendung Monitor, der notorische Georg Restle, Anfang Juli 2022 eine Sondersendung mit dem Titel „Ukrainische Flüchtlinge bevorzugt?“ verbunden mit der Feststellung ansetzte, es gebe zweifelsohne eine „ungleiche Behandlung“ von Ukrainerinnen im Vergleich zu anderen Flüchtlingen. Obwohl die Antworten letztlich schon vorweggenommen waren, formulierte man bei Monitor unter Vorgabe journalistischer Neutralität in Frageform: „Ist die deutsche Asylpolitik rassistisch? Gibt es mehrere ,Klassen‘ von Geflüchteten?“ (ardmediathek.de) Der Antirassismus lebt davon, dass er jedes in den Westen flüchtende Individuum unter Absehung von dessen Besonderheiten seinem identitären Kollektiv als ewig schutzbefohlenes zuordnet. Dieser Paternalismus stand schon immer vor dem unauflösbaren Widerspruch, einerseits öffentlich das fragwürdige Bild vom mündigen Flüchtling zu zeichnen und andererseits aktiv dazu zu beizutragen, unmündige hilfsbedürftige Flüchtlinge produzieren zu müssen und die eigene Unverzichtbarkeit hervorzukehren. Nicht nur deshalb, weil sich die zumeist jungen Ukrainerinnen nicht als Schutzbefohlene des Antirassismus eignen und sich ihrer Entmündigung entziehen, sind sie dort, wo man mit Flüchtlingen Geld verdient, nicht besonders gelitten. Ihre Fähigkeiten und Strategien werfen zugleich ein schlechtes Licht auf andere Gruppen, die von der Sozialindustrie mutwillig als Konkurrenz zu den Ukrainerinnen aufgebaut werden. Dabei sprechen verschieden stark ausgebildete Kompetenzen nicht zwangsläufig dafür, die eine gegen die andere Gruppe auszuspielen, sondern vielmehr für das Prinzip der unterschiedlichen Geschwindigkeiten bei der Integration. Marco Bilz, der im Jugendjobcenter von Frankfurt am Main dem dortigen „Flucht-Team“ angehört „und ausschließlich junge Menschen mit Flucht-Geschichte berät [...] ist ganz begeistert, wie gut vorbereitet und selbständig die Ukrainerinnen sind. Eine hat sich ein bezahltes Praktikum beim Deutschen Fußball-Bund organisiert, eine andere eine Stelle bei einer Beratungsfirma gefunden […].“ Nicht nur Marco Bilz vom Jobcenter resümiert: „Da merkt man: das wird klappen.“ (FAZ, 27.7.2022) Das bedeutet natürlich im Subtext, dass das Engagement der Ukrainerinnen offenbar nicht der Regelfall unter den von Bilz beratenen jungen Menschen mit Fluchthintergrund ist.

Sechs Jahre danach

Nach Zahlen des Bundesinnenministeriums sind unter den ukrainischen Flüchtlingen 84 Prozent Frauen, von denen 58 Prozent gemeinsam mit ihren Kindern nach Deutschland gekommen sind, die nahezu alle in der Ukraine auf Grund dort erworbener Qualifikationen und Abschlüsse einer Lohnarbeit nachgingen. (bmi.bund.de) Das der Bundesagentur für Arbeit angegliederte Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung stellt dazu fest: „Aufgrund des hohen durchschnittlichen Bildungsniveaus sind die Integrationschancen von Geflüchteten aus der Ukraine sicher günstiger als bei anderen Geflüchteten.“ (IAB-Forschungsbericht 02/22) Aus solchen Aussagen muss die ideologisch motivierte Flüchtlingslobby eine Gefahr für ihr Geschäft herauslesen und gerät in Erklärungsnot. Die Erkenntnisse der letzten Jahre über die Integrationsfähigkeit, besser: Integrationsunfähigkeit einer Mehrheit unter den besonders moslemischen Flüchtlingen, blamieren das gesamte Geschäftsmodell von Institutionen, die in einer Mischung aus Lüge, Schönfärberei und schlechter „Integrations“-Arbeit das Problem verstetigt haben. Wer jahrelang der syrischen, afghanischen etc. Klientel genau die Soft- und Hardskills angedichtet hat, die die Ukrainerinnen tatsächlich vorweisen, muss in die Vorwärtsverteidigung gehen und sei es dadurch, dass Ukrainerinnen als nicht-colored Frauen für nicht so willkommen erklärt werden. Ein Vergleich der geflüchteten Ukrainerinnen mit den Syrern, die ebenfalls als Kriegsflüchtlinge ins Land gekommen sind, fällt verheerend aus. Obwohl der Bildungsgrad der Syrer laut einer Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung sogar als „deutlich höher im Vergleich zum Durchschnittsniveau in Syrien“ gilt und sie noch 2021 eine „überdurchschnittliche schulische Qualifikation im Vergleich zu anderen Flüchtlingsgruppen“ mitbrachten, macht sich das auf dem Arbeitsmarkt nicht bemerkbar. (Bevölkerungsforschung aktuell 04/21, zdf.de) Die letzten verlässlichen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, die vom Juli 2021 stammen und damit immerhin sechs Jahre nach der großen Welle erhoben wurden, mit der fast alle Syrer nach Deutschland kamen, sprechen eine deutliche Sprache. Unter ihnen war „mit 65 Prozent der Anteil der Bezieher staatlicher Unterstützung […] deutlich höher als unter Ausländern aus anderen Hauptherkunftsländern von Asylbewerbern“. Nur 27,4 Prozent im erwerbsfähigen Alter waren überhaupt sozialversicherungspflichtig beschäftigt, was nicht nur meilenweit hinter der Beschäftigungsquote deutscher Staatsbürger von 63,1 Prozent zurückbleibt, sondern auch weit hinter der aller Ausländer von 46,8 Prozent. (FAZ, 14.7.2021) Wie wenig pragmatisch bei der Integration syrischer Flüchtlinge vorgegangen wurde, zeigt sich auch daran, dass im Gegensatz zu anderen Asylbewerbern Syrer seit 2015 den privilegierten Aufenthaltsstatus des subsidiären Schutzes genießen, der dem einzelnen das Aufenthaltsrecht unter Absehung der individuellen Einzelfallprüfung einräumt. Niemand hatte damals, als den Syrern dieses Privileg zukam, die Besserstellung gegenüber anderen Asylsuchenden als ungerechte Ungleichbehandlung oder gar Rassismus kritisiert. Zu vermuten steht, dass man sich in Antira-Kreisen noch nicht einmal dazu durchringen kann, wenigstens dem Urteil von Mathias Middelberg, dem innenpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, beizupflichten, dem zur Statistik der Agentur für Arbeit sehr diplomatisch formulierend nur einfiel, dass „der hohe Anteil syrischer Leistungsbezieher ,angesichts der hohen Schutzquote und der somit vergleichsweise guten Bleibeperspektive bemerkenswert‘“ sei. (ebenda) Eher noch verfährt man nach dem Motto: je weniger Aufhebens von der kollektiven Besserstellung der Syrer als Kriegsflüchtlinge gemacht wird, desto mehr wird die administrative Privilegierung der ukrainischen skandalisiert. Geht es um das Schönreden des mehrheitlichen Scheiterns syrischer Flüchtlinge, dann findet man immer wieder aufs Neue wahlweise rassistische oder diskriminierende Gründe, warum es mit einem Job oder einer Ausbildung nicht klappen konnte, obwohl der Arbeitsmarkt beides in einem Ausmaß wie schon seit Jahrzehnten nicht mehr nachfragt und es sich kaum ein Arbeitgeber leisten kann, passende Bewerber abzulehnen. Spricht der Antirassismus den Syrern so die Selbstverantwortung für die notwendige Anpassung an den Arbeitsmarkt weitgehend ab und bietet auch noch Ausreden für das persönliche Unvermögen an, verbaut er sich darüber hinaus selbst den Zugang zur Realität, die zweifelsohne davon gekennzeichnet ist, dass, anders als bei den Ukrainerinnen, eine ungefähre Gleichstellung der Syrer mit den Deutschen oder einem Großteil anderer lohnarbeitender Migranten auf dem Arbeitsmarkt mehrheitlich nicht möglich ist.

Dies zu leugnen, erweist denen, die man als Schutzbefohlene ansieht einen Bärendienst. Man verstetigt das Problem und stellt statt dessen womöglich ernsthafte Überlegungen, was eigentlich nötig wäre, um auch Syrer mehrheitlich fit für den deutschen Arbeitsmarkt zu bekommen, unter Rassismusverdacht.

Keine Integration ohne Arbeit

Dem paternalistisch auftretenden Antirassismus spielt die gesellschaftliche Dynamik des postmodernen Kapitalismus in die Hände, die Vollbeschäftigung jenseits des stetig wachsenden staatlichen und vor allem staatsnahen Sektors, zu dem gerade die Sozialindustrie gehört, nicht gewähren kann. Aufgabe von Ideologen im Staatsauftrag ist es daher, die Lohnarbeit unter Zuhilfenahme von identitären Begriffen wie Diversity oder Empowerment sukzessive jener zentralen Funktion für die Ausbildung eines gesellschaftlichen common sense zu berauben, die ihr noch im Fordismus mit seinen weitgehend festgefügten identitätsstiftenden Milieus zukam. Das Bedürfnis, aus Flüchtlingen schnellstmöglich an der Gesellschaft partizipierende Lohnempfänger zu machen, sinkt umso mehr, je mehr sich der Begriff von Gesellschaft der Sache der Lohnarbeit entledigt, die man immer weniger als sozialen Kitt begreift und deshalb auch den zumeist moslemischen Gegengesellschaften nichts mehr entgegensetzt hat. Dort findet Reproduktion in persönlicher Abhängigkeit statt, nicht etwa entlohnt, sondern mithilfe almosenähnlicher Zuwendungen. Einen erheblichen Anteil dazu trägt der Wohlfahrtsstaat bei. Die Geringschätzung von Lohnarbeit geht mit der Ideologisierung von Arbeits- und Lebenswelten einher, die die postfordistische Aufhebung der traditionellen Grenzen zwischen Produktions- und Reproduktionssphäre begleitet. Dabei ist der von der Bundesregierung beschlossene Verzicht auf das sozialstaatliche Prinzip des Forderns und Förderns durch Umwidmung von Hartz IV zum sogenannten Bürgergeld noch nicht einmal der klarste Hinweis auf eine Entwicklung weg von Lohnarbeit als Instrument zur Integration. Seine brutalste und konsequenteste Ausdrucksform findet die Entwicklung in der immer populärer werdenden Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens, das als Gegenstück zur Lohnarbeit bzw. als Alternative zu ihr, gerade nicht die Voraussetzung für gesellschaftliche Partizipation, sondern eine Art Entschädigung für das gewollte oder ungewollte Überflüssigwerden ist. (1)

Wenn man von den realen Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt und bei der Integration ausgeht, die Flüchtlinge ob ihrer Herkunfts-Sozialisation, Herkunfts-Qualifikation und ihrer Einstellung zum Säkularismus oder geschlechtlicher Gleichstellung besitzen oder nicht besitzen, hilft die hierzulande schnell thematisierte Einordnung zum Refugee erster und zweiter Klasse kaum weiter. Voraussetzung aller Integrationsbemühungen hätte die Anerkennung zu sein, dass eine Bewertung gerade unter dem Aspekt der Chancengerechtigkeit notwendig unterschiedlich ausfallen muss. Nicht nur der Flüchtling muss dafür aktiv mittun, sondern auch die Gesellschaft muss sich Rechenschaft über den Einsatz ihrer Ressourcen ablegen, inklusive eines Verständigungsprozesses darüber, was sie sich eigentlich unter sich vorstellen möchte. Da solche Verständigung und ein daraus entspringender Mitteleinsatz aber derzeit nicht zu erreichen ist, geht es immer um Landsmannschaften von Flüchtlingen und werden die Afghanen von Syrern, von den Iranern oder eben von den Ukrainern geschieden, anstatt individuelle Entscheidungen zur Förderung auch von denen zu ermöglichen, die von der (oft muslimischen) Mehrheit aus ihren Herkunftsländern getrieben werden. Solche Erwägungen müssten auch unabhängig vom Asylrecht erfolgen, bei dem der Integrationsgedanke gegenüber dem Schutzanspruch nicht im Vordergrund steht. Eine Vermischung mit dem Asylrecht führt in der Folge auch zur Argumentation mit den Menschenrechten, denen zu Folge alle Betroffenen gleich seien und gleiche Voraussetzungen mitbringen würden.

Dafür, dass auch in Zukunft nicht mit der Gleichheitslüge gebrochen wird und stattdessen alle Unterschiede noch stärkerer Nivellierung anheimfallen sollen, stehen Forderungen, die etwa der Niedersächsische Flüchtlingsrat erfolgreich erhoben hat. Der durfte sich als Einflüsterer der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, verdingen, die die niedersächsische Forderung aufgriff, an alle Flüchtlinge unter Absehung jeglicher Besonderheiten zukünftig dieselben Maßstäbe der Massenzustrom-Richtlinie anzulegen wie an die selbständigen und gut vorbereiteten Ukrainerinnen – was Alabali-Radovan und andere die „Blaupause“ zukünftiger Flüchtlingspolitik nennen (FAZ, 2.9.2022), mit der hinter einem hochideologischen Gleichheitsbegriff alle Besonderheiten unter den Flüchtlingen zum Verschwinden gebracht werden sollen und mit ihm zugleich das, was den Namen einer ernsthaften Integrationsbemühung rechtfertigen würde.

Bleibt nachzutragen, dass sich die Amadeu Antonio Stiftung das Verdienst anrechnen kann, als erste Stimmung gegen die Ukrainerinnen gemacht zu haben. Bereits drei Wochen nach dem russischen Überfall auf die Ukraine konnte man auf dem stiftungseigenen Online-Portal Belltower die Warnung vernehmen, es dürften mit dem Eintreffen der Ukrainerinnen „keine Flüchtlinge erster und zweiter Klasse“ geschaffen werden. Denn fest stehe nun mal: „Es gibt nicht die guten und die schlechten Flüchtlinge.“ (belltower.news) Zu vermuten ist, dass Anetta Kahane und Konsorten ob dieses in Stein gemeißelten Antira-Dogmas den guten Ukrainerinnen ihre Erfolge nicht verzeihen werden.

Sabine Schulzendorf (Bahamas 90 / 2022)

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