Veranstaltungsankündigung:
„Ist die Freiheit westlich?“
Islam, orientalische Despotie und Ehrenmord
Referenten: |
Gerhard Scheit, Wien
Justus Wertmüller, Berlin |
Ort: |
Aula der Volkshochschule
Hamburg Othmarschen Waitzstr. 31 |
Zeit: |
3. Juli 2009
19:00 Uhr |
Der Islam rollt noch einmal die Geschichte moderner Souveränität auf und stellt sie zur Disposition: er bestreitet auf ganzer Linie, daß es mit dem Kapitalverhältnis um die „Ehre“ des Mannes schon geschehen ist; daß die formelle Gleichheit, die dem einzelnen als Eigentümer der Ware Arbeitskraft zukommt, um ihn als Vertragspartner des Kapitals zu setzen, auch das Verhältnis der Geschlechter zueinander betrifft; daß der dadurch möglich gewordene Ehevertrag, also die vertragliche Verbindung „zweier Personen verschiedenen Geschlechts zum lebenswierigen wechselseitigen Besitz ihrer Geschlechtseigenschaften“ (Kant), dem Mann im Prinzip die Gewalt über die Frau entzogen und dessen Ehre, die diese Gewalt ausdrückt, schon erledigt hat.
Der Islam als antimoderne Bewegung will und kann zwar nicht die Akkumulation des Kapitals im Westen verhindern oder rückgängig machen, doch er will und kann die Souveränität, die ja nur die andere Seite des Kapitals ist, ernstlich bedrohen; er macht zwar für seinen eigenen Machtbereich nicht unbedingt mehr den Arbeitsvertrag ungeschehen, aber den Ehevertrag. Nicht zufällig vermag er allerdings dort die eigentliche Monopolisierung der Gewalt, die jener Ehevertrag voraussetzt, am leichtesten zu hintertreiben, wo es auf die Arbeitskräfte ohnehin nicht mehr ankommt – sei’s in Armutsregionen oder Ölrentenstaaten, im Gazastreifen oder in den Banlieues.
Er gibt denen, die von alters her die Gewalt über die Angehörigen haben, das Recht, sich jederzeit auf Allah und seinen Propheten zu berufen, um sie auf immer zu behalten; gibt ihnen das Gefühl, selber Herr über Leben und Tod zu sein, eben auch dann, wenn sie gar nicht mehr wie in den archaischen Zeiten die Kontrolle über Produktion und Tausch haben. So bringen sie Frauen, Schwestern und Töchter um, wenn die ihre Herrschaft dadurch in Frage stellen, daß sie den eigenen Leib als Privateigentum und nicht als Territorium „orientalischer Despotie“ (Marx) betrachtet wissen wollen.
Der Ehrenmörder des Islam setzt aber nicht einfach die archaischen Traditionen fort, die der Islam sich integriert hat. Denn das Archaische läßt sich darin bestimmen, daß es begrenzt ist, begrenzt durch die Familien- und Stammesstrukturen selber, und auch der Begriff der orientalischen Despotie, der die Konservierung dieser Strukturen einschließt, beinhaltet noch nicht den Anspruch auf Weltherrschaft. Der muslimische Glaube jedoch hat es in jeder Hinsicht auf Entgrenzung abgesehen: Seit es den modernen Souverän des Westens gibt, sucht er ihn vom Boden der orientalischen Despotie aus zu beseitigen. Der Ehrenmörder des Islam unterscheidet sich in dieser Hinsicht nicht vom Selbstmordattentäter: beide wollen unter Beweis stellen, daß es kein Gewaltmonopol gibt. Und ein Unstaat wie der Iran ist eben darum kein Staat, weil er nichts anderes ist als die Kombination aus Ehrenmord und Selbstmordattentat in großem Maßstab und auf geschlossenem, vom Völkerrecht sanktioniertem Territorium – so daß der Ehrenmörder sich hier vor der Tat fallweise die Robe des Souveräns umhängt und der Selbstmordattentäter als jener Mob auftritt, der die Bombe will, die auf Israel zielt.
Dem Anspruch des Islam auf Weltherrschaft entgegenzutreten wäre für westliche Staaten materiell gesehen ein Leichtes, denn an wirkungsvollen Waffen und überlegener Logistik sind sie allen islamischen Staaten und Banden haushoch überlegen. Doch dem Westen scheint verloren gegangen zu sein, was der Islam nie hatte, eine nach objektiven Kriterien bestimmbare Moral. Das, was ins tägliche Leben hinein aufgelöst zu sein scheint, die Privatautonomie über den eigenen Körper, Liebe definiert als exklusive Zweisamkeit, Religion als über die Theologie und den Primat des allgemeinen Gesetzes vermittelte Auseinandersetzung von Glaube und Vernunft, weiß sich nicht mehr zu begründen und steht schon deshalb der Denunziation durch die Propagandisten der Entgrenzung offen. Der Hilflosigkeit so genannter Wertedebatten steht der Mutwillen von Relativisten entgegen, die jeden Wert, jede moralische Setzung vorab diskreditieren. Sie tun es um einer Freiheit willen, die keineswegs gegen die Beschränktheit herkömmlicher Moral gesetzt wird, sondern um der Verkündung einer schrankenlosen Glaubensfreiheit willen, die jeden Einzelnen zum Glaubensführer und Gesetzgeber kraft eigener Willkür aufrichtet. Das allumfassende Toleranzgebot, Ausgeburt der Kritikunfähigkeit des spätbürgerlichen Subjekts, trägt die Ermächtigung weniger duldsamer Kollektive zum Tugendterror schon in sich. Als kehrte die tödliche Inbrunst der britischen Puritaner des 17. Jahrhunderts wieder, die um der Glaubensfreiheit willen, also dem Recht, die heilige Schrift so auszulegen wie es einem gerade passte, die Bevölkerung unter ihre terroristisch durchgesetzte Gewissenerforschung pressten und jede Abweichung in der Tat und im Gedanken auszumerzen bemüht waren, greift heute ein Werterelativismus um sich, der scheinbar alles zulässt, in Wirklichkeit jeden als Feind der Freiheit denunziert, der dem zum Richter und Henker sich aufwerfendem panischen Subjekt noch Einhalt gebieten will.
Die Neuauflage eines Puritanismus, der sich als Vollzugshelfer längst den islamischen Mob ausgeguckt hat, manifestiert sich seit nunmehr drei Jahren im zunehmend hysterisch zelebrierten Kirchenkampf gegen den Bischof von Rom gerade dann, wenn der an die universale Vernunft oder die Humanisierung der Sexualität appelliert. Die Forderung nach Dialog mit den Verächtern der Vernunft entspricht der nach Präservativen für bekennende Vergewaltiger: Der Schutz des Dissidenten in Glaubensfragen und der prospektiven Opfer entmenschlichter Sexualität ist gerade nicht gemeint. Es geht nicht mehr darum, die Frau oder den zur Frau erklärten Homosexuellen der Gewalt durch den sich seiner Ehre bewussten Mann zu entziehen, also an Kant anzuknüpfen, sondern um die Durchsetzung einer Freiheit, die von Unterwerfung sich nicht mehr unterscheidet und die schon deshalb an einer Ehre keinen Anstand nimmt, die sich in der Enteignung des (i.d.R. weiblichen) Körpers manifestiert.
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