SPALTE1-HEFT-BILD-TITLE
SPALTE1-HEFT-TITEL
Heft SPALTE1-HEFT-NUMMER / SPALTE1-HEFT-JAHRESZEIT
Abonnieren / Bestellen

Islam is lame!

Das Kopftuchverbot für Schülerinnen

 als feministische und antirassistische Konsequenz

einer Kritik des konservativen Alltagsislam

gegen Kulturrelativisten, Traditionslinke und

antideutsche Softies verteidigt

gez.

Hedonistische Mitte

 

 

Toll, ganz toll. Dass die Deutschen die Weltmeister sind, wenn es darum geht, bloß nicht als Rassisten zu gelten. Ehrenmorde zu kritisieren, sie zu ächten und das Strafrecht zu ändern, hat nichts, gar nichts mit Rassismus zu tun. Die Leidtragenden dieser besonderen Empfindsamkeit der Gutmenschen gerade dem Islam gegenüber sind wir Frauen.

(Seyran Ates)

 

Eure Toleranz bringt uns in Gefahr!

(Necla Kelek)

 

Es ist egoistisch, nicht rassistisch sein zu wollen.

(Ayaan Hirsi Ali)

 

 

Aussagen wie diese – aufgegeben von Vernunft und Erfahrung – stoßen bekanntlich bei notorischen Kulturrelativisten und Anhängern des Multikulturalismus auf taube Ohren. Kopfüber schmeißen diese sich ins Fahrwasser eines falsch verstandenen Antirassismus und treiben ans Ufer jenes Unortes, den sie eigentlich nie betreten wollten: Rassismus. Lassen wir zu diesem Zusammenhang Hirsi Ali ausführlicher zu Wort kommen – und hören wir zu:

 

Diejenigen, die sich im Westen schon immer dem Zwang von Glauben und Gewohnheiten widersetzt haben, die weltlichen Liberalen (in manchen Ländern als „links“ bezeichnet) haben bei mir und anderen liberalen Muslimen das kritische Denken angestoßen. Aber die Linken haben im Westen eine merkwürdige Neigung, sich selbst die Schuld zu geben und den Rest der Welt als Opfer zu  betrachten, beispielsweise die Muslime. Und Opfer sind bedauernswert  und [...] per Definition gute Menschen, die wir an unser Herz drücken müssen. [...] Kritik an der islamischen Welt, den Palästinensern und den islamischen Minderheiten wird als islamfeindlich und fremdenfeindlich gesehen. Diese Kulturrelativisten sehen jedoch nicht, dass sie, indem sie nichtwestliche Kulturen skrupulös von ihrer Kritik ausnehmen, die Träger dieser Kulturen in ihrer Rückständigkeit einzementieren. Dies geschieht mit den besten Absichten, aber wie bekannt ist der Weg zur Hölle mit guten Absichten gepflastert. Es handelt sich um Rassismus in Reinform. Meine Kritik an der islamischen Religion und Kultur wird gelegentlich als „hart“, „beleidigend“ und „verletzend“ erfahren. Aber die Haltung der [...] Kulturrelativisten ist in Wirklichkeit viel härter, beleidigender und verletzender. Eigentlich fühlen sie sich überlegen und betrachten Muslime nicht als ebenbürtige Gesprächspartner, sondern als die „anderen“, die geschont werden müssen. Und sie sind der Ansicht, Kritik am Islam müsse vermieden werden, weil sie befürchten, dass Muslime wegen der Kritik böse und dann gewalttätig werden könnten. Sofern die Kulturrelativisten wirklich liberal sind, lassen sie uns Muslime, die dem Aufruf, unseren Bürgersinn zu beweisen, Gehör geschenkt haben, völlig im Stich.[1]

 

Die selbstbezogene Sorge, von Dummköpfen für „rassistisch“ gehalten oder von Rassisten instrumentalisiert werden zu können, das heißt die Pflege des eigenen vermeintlich antirassistischen Erscheinungsbildes, scheint allerdings auch Hauptmotiv theoretischen und politischen Agierens eines politischen Spektrums zu sein, das mit Multikulti und Kulturrelativismus auf den ersten Blick nicht viel zu tun hat. Immerhin gehört es dort zum guten Ton, den politischen Islam als den antisemitischen Terror-Verein zu attackieren, der er ist, und den jüdischen Staat gegen sogenannte Israelkritik zu verteidigen. In Opposition zur Avantgarde dieser Politik (der Redaktion Bahamas) hält man allerdings am traditionslinken Antisexismus und Antirassismus fest, in deren Folge man auf dem Unterschied zwischen Islam und Islamismus beharrt. Man erliegt hier ganz selbstbewusst den herrschenden Medien, die dem Publikum nach jedem Terroranschlag, der im Namen des Islam verübt wird, versichern, dass das Wesen des „authentischen“, „wahren“ Islam eigentlich ein friedliches sei, und schlägt im Jargon der Differenziertheit sämtliche unsympathische Erscheinungen des Islam (wie Steinigungen von Ehebrecherinnen, staatlich und gesellschaftlich institutionalisiertes Kinderficken, Ehrenmorde, Scharia, usw.) dem Islamismus zu. Der Pseudofeminismus dieser Szene hält dann die Kritik an Frauenunterdrückung in islamischen Staaten oder den migrantisch-islamischen Communities des Westens, sofern sie überhaupt artikuliert wird, ganz antirassistisch für weniger bzw. höchstens genauso dringlich, wie die Kritik an deutschem (und linkem) Mackertum, das sich vorwiegend im Unterbrechen von Frauen und anderen stillen und lauten Praktiken (wie Augenrollen, Ironie, Rhetorik und Polemik) äußere.[2]

 

Diesem aufgrund seiner Hasenfüßigkeit in Sachen politischer Konsequenzen zu Recht mit dem Spitznamen „antideutsch-light“ belegten Spektrum gilt unsere Kritik.[3] Weil wir dort bei Teilen noch eine prinzipielle Empfänglichkeit für sachliche Argumente und wenigstens abstrakte Bekenntnisse zu Feminismus und Antirassismus im kritisch-universalen (statt differenztheoretischen) Sinne unterstellen, machen wir uns die Mühe, ausführlich das Verhältnis von Islamkritik, Feminismus und Antirassismus zu erhellen.

 

 

1.

Zur Kritik des konservativ-orthodoxen Alltagsislam

 

Die gängige Methode, vom „bösen“ Islamismus eine Fiktion des wahren Islam als eigentlich friedfertige und barmherzige Religion abzuspalten, von der man zusätzlich nicht als „dem“ Islam sprechen dürfe, weil „der“ Islam in unübersichtliche disparateste Exegese-Praxen und Sekten zerfallen würde, überrascht nicht nur vor dem Hintergrund, dass sich 1)

die islamistischen Ideologen auf den Islam beziehen und ihre Verbrechen im Namen des Islam begehen und dass 2) der Islamismus nicht im luftleeren Raum entstanden ist und entsteht, sondern ein Umfeld braucht, in dem er Wurzeln schlagen und gedeihen, sowie Anhänger rekrutieren kann. Dieses Vorgehen verwundert gerade bei Leuten, denen entsprechendes in Bezug auf das Christentum zu Recht nie einfallen würde. Denn, welchen Sinn hätte es, zu Zeiten christlicher antijüdischer Pogrome auf den eigentlich judenfreundlichen Kern des wahren Christentums zu verweisen? Doch höchstens den: das Christentum zu reformieren, indem gewisse abstrakte humanistisch-theologische Grundgehalte (das Gebot der Nächstenliebe etwa) gegen eine wörtliche Auslegung der explizit antijüdischen Evangelien profiliert würden. Das impliziert eine Exegese-Praxis, welche die Texte der Bibel und ihre Produzenten historisiert und kontextualisiert. Wenn es auch in der Geschichte des Christentums grausame Kämpfe um die richtigen Interpretationen biblischer Texte gab, so war eines immerhin von vornherein im Charakter der Bibel angelegt: dass sie eine von vielen Menschen über mehrere Jahrhunderte angelegte Montage unterschiedlichster Textsorten (Historisches, Gesetzestexte, Psalme von Propheten, Berichte über das Leben von Propheten, usw.) ist, von denen in den wenigsten Fällen behauptet wird, sie stammten direkt von Gott. Ein friedliches, säkularisiertes Christentum ist also gerade nicht „authentisch“, sondern in Gegenteil das Resultat von Kämpfen gegen die Buchstäblichkeit.      

 

Statt dem Islam also eine sich als wissenschaftliches Differenzieren gerierende Verteidigungsstrategie angedeihen zu lassen, ist vielmehr zu untersuchen, was (fast) alle Strömungen des Islam bei allen Differenzen im Detail eint, und den Islamismus als deren Avantgarde erscheinen lässt.

 

Wir unterscheiden bezüglich des Islam im folgenden Islamismus, konservativ-orthodoxen Islam und Reformislam. Vom Islamismus (politischen Islam) machen wir uns einen engen Begriff. Er umfasst Ausführung, Planung und Sympathie des antisemitischen, antiwestlichen, antidemokratischen (Suizid-)Terrors als Selbstzweck wie Mittel zur langfristigen Gewinnung islamischer Weltherrschaft im Sinne der alten Kalifate.[4] Zustimmung zum Terror und explizit politische Anliegen sind für uns dagegen nicht Vorraussetzung, um von einem (authentischen) konservativ-orthodox praktizierten Alltagsislam zu sprechen, der den Koran buchstäblich nimmt. Die Unterschiede von Exegese- und Alltagspraxen innerhalb dieses Islam interessieren dabei zunächst nicht, weil es dort lediglich um Detailfragen, wie beispielsweise Anwendung und Anzahl von Peitschenhieben für bestimmte Verbrechen, geht.[5] Was uns interessiert, sind die zentralen (und von allen Strömungen) geteilten Elemente des Selbstverständnisses dieses konservativ-orthodoxen Islam, die Anknüpfungspunkte, die er für den politischen Islam bereitstellt und insbesondere die Stellung der Frauen in diesem ideologischen wie praktisch-wirksamen System.[6] Der liberale, moderate Islam, den einige dem Islamismus als den „eigentlichen“ Islam gegenüberstellen, ist 1) gerade nicht „authentisch“ und 2) in den islamischen Staaten wie islamischen Communities im Westen eher marginal. Zudem werden dessen Anhänger von Vertretern des Islamismus wie konservativ-orthodoxen Islam psychisch wie physisch unter Druck gesetzt. In noch stärkerem Ausmaß gilt dies für die nicht-religiösen, atheistischen Menschen des „islamischen Kulturkreises“.  

 

Zur Quelle des Islam

 

Nicht steht es mir frei, den Koran abzuändern aus eigenem Antrieb. 

(Koran; Sure 10, Vers 15)


Es gibt keine Änderung in der Schöpfung Allahs.

(Koran; Sure 30, Vers 30)

 

Der Islam hat nur eine einzige Quelle seiner Ethik/Moral: den Propheten Mohammed, der unfehlbar ist, der beste, perfekteste Mensch, gottähnlich. Im Koran steht, was Mohammed sagte, was Gott ihm (über den Engel Gabriel) gesagt hat. Der Koran ist demnach die Offenbarung des unverfälschten Wortes Gottes. Die Sunna/ Hadithen berichten von den Bräuchen Mohammeds, seinen Aussagen und Taten. Sie stammen von unterschiedlichen Autoren und umfassen auch die Handlungen der ersten vier Kalifen nach Mohammed.

Mohammed, der Religionsstifter des Islam, war zugleich der politische Anführer zunächst eines arabischen Stammes im 7. Jahrhundert. Im Islam synthetisierte er vorislamische lokale spirituelle Praktiken (Beten, Fasten, Beschneidungen, usw.) und traditionelle (politische) Werte arabischer Stämme (Ehre und Schande) zu einer neuen Religion, die nach dem Vorbild und in Steigerung der Buchreligionen streng monotheistisch war und soziale, politische und später auch wirtschaftliche Regeln bereitstellte, die eine Vereinigung der zuvor in grausame Kämpfe verwickelten arabischen Stämme und deren inneren Frieden ermöglichte. Sofern die besiegten arabischen und nicht-arabischen Stämme dem Islam beitraten, wurden sie meistens weder versklavt noch umgebracht (Barmherzigkeit).[7] Die Einheit von politischer und religiöser Führung gilt nicht nur für Mohammed, sondern auch für die folgenden Kalifen.

Koran und Sunna/ Hadithen bilden daher nicht nur die Grundlage für einen moslemischen Glauben, sondern auch für das islamische Recht (Scharia) und damit die (sozial-politische) Lebensweise der Moslems in den politischen und kriegerischen Zusammenhängen des siebten Jahrhunderts ff.[8] Sie regeln und bestimmen die islamischen Dualismen:  Kraft-Schwäche, Reinheit-Verunreinigung, Ehre-Schande, Halal (das Erlaubte) – Haram (das Verbotene). Unabhängig von einer moralischen oder politischen Bewertung von Koran und Sunna/ Hadithen  als Regelwerken, die für den Alltag eines Gläubigen verbindlich sind, dürften die Schwierigkeiten klar sein, die entstehen, wenn Vorschriften und Gesetze, die im 7. Jahrhundert ff. funktional gewesen sein mögen, als Antworten auf Fragen, die das 21. Jahrhundert stellt, gelesen werden.

Hinsichtlich einer Aktualisierung (Reformierung) des Islam stellt sich daher ein prinzipielles islam-spezifisches Exegese-Problem. Während die Kritik (Historisierung/ Kontextualisierung) christlicher Theologen sich auf Markus, Matthäus, Lukas, Johannes und andere richtet und nicht zwingend auf Gott und Jesus, so wird ein Reformislam um Kritik (Historisierung/ Kontextualisierung) an Allah und Mohammed selbst nicht umhinkommen. Diese besondere Herausforderung eines Reformislam, die dessen Verbreitung erschwert, wird nicht dadurch nivelliert, dass sich Theologen aller Religionen mit Übersetzungs- und Abschreibungsfehlern in der historischen Überlieferung herumschlagen.[9]

Zum Selbstverständnis des Koran gehört ferner seine Verortung in Kontinuität und Bruch zu den heiligen Schriften der Juden und Christen. Kontinuität, soweit wichtige Persönlichkeiten der Juden und Christen auch von den Moslems als Propheten verehrt werden (Moses wie Jesus). Bruch, soweit Christentum und Judentum des Verrats am reinen Monotheismus bezichtigt werden und der Islam als Wiederherstellung des wahren Monotheismus erscheint, daher die karge Tautologie des Gottesbegriffs.[10] Anders als beim christlichen Antijudaismus, für den der Vorwurf des Gottesmordes zentral ist, resultiert die Judenfeindschaft des traditionellen Islam (incl. der judenfeindlichen Koransuren) vor allem aus diesem religiösen Überlegenheitsgefühl, das natürlich auch mit den militärischen Siegen Mohammeds über die jüdischen Stämme zusammenhängt. Die gesellschaftliche Benachteiligung von Juden in den islamischen Reichen (Dhimmi-Status) traf deshalb auch Christen; und Judenpogrome hielten sich im Vergleich zum christlichen Europa bis zum 19./20. Jahrhundert in der islamischen Welt in Grenzen.

 „Islam“ heißt Unterwerfung (unter den Willen Gottes). Der Gottesbegriff ist absolut. Gott fordert völlige Hingabe. Er belohnt, sofern Gebote bis in kleinste Einzelheiten befolgt werden, er straft grausam bei Übertreten von Geboten; im Diesseits mit Krankheiten und Naturkatastrophen, im Jenseits mit dem Höllenfeuer. Allah ist allmächtig und der Mensch ist sein Sklave, der seine Gebote einzuhalten hat. Wie die Beziehungen zwischen dem Moslem und Gott, so regeln Koran und Sunna/ Hadithen auch die Beziehungen unter Moslems und zwischen Moslems und Nicht-Moslems extrem hierarchisch. Diese Beziehungen werden im Folgenden dargestellt.

 

Sozial-religiöse Ordnung I:

der Moslem und die Anderen

Bekämpft diejenigen, die nicht an Gott und an den Jüngsten Tag glauben, die nicht das verbieten, was Gott und sein Gesandter verboten haben, und die nicht der rechten Religion anhängen unter denjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, bis sie Tribut entrichten aus ihrer eigenen Hand und sich dabei demütigen.

(Koran; Sure 9, Vers 29)

Ihr Gläubigen [...] führt um Gottes willen Krieg!

(Koran; Sure 5, Vers 35)

Wenn ihr die Ungläubigen trefft, so schlagt ihnen den Kopf ab [wörtlich: so haut ihnen auf den Nacken]!

(Koran; Sure 43, Vers 4)

Prophet! Streite gegen die Ungläubigen und Wankelmütigen und sei gegen sie unnachgiebig!

(Koran; Sure 9, Vers 73)

Wer glaubt, was im Koran steht, wer an Allah glaubt und Mohammed als seinen Propheten anerkennt, steht über den Christen und Juden; diese wiederum stehen, als „Völker des Buchs“, über den Ungläubigen, Polytheisten und Abtrünnigen.

Die Ungläubigen: sind die Anderen, die Kuffar, asozial, unrein, barbarisch, nicht beschnitten, unmoralisch, gewissenlos und vor allem obszön; sie haben keine Achtung vor Frauen; ihre Mädchen und Frauen sind Huren, ihre Männer homosexuell, Männer und Frauen haben Sex, ohne miteinander verheiratet zu sein. Die Ungläubigen sind verflucht und Gott wird sie im Jenseits überaus grausam bestrafen. Ungläubige sind nur auf Erden, um den Gläubigen als Beispiel zu dienen, wie man nicht leben soll.

Die Verräter/Abtrünnigen: stellen den Koran, Mohammed oder den Islam in Teilen oder ganz in Frage. Dies wird als ein grauenhafter Verrat und äußerst schmerzlich erfahren. Die Beleidigten greifen zu gerichtlichen Schritten, Todesdrohungen, Mord gegen die Verräter. Ein Blick in die jüngere Geschichte zeigt, dass nahezu sämtliche Kritiker aus den eigenen Reihen ermordet oder verbannt wurden: Salman Rushdie, Irshad Manji, Taslima Nasreen, Mohammed Abu-Zeid werden von Glaubensgenossen bedroht und von Nicht-Moslems geschützt.

Dem Islam ist die Welt auch geographisch zweigeteilt. Man unterscheidet ein Haus/Reich des Islam (bzw. des „Friedens“, die ideologische „Übersetzung“ des Wortes „Islam“) von einem Haus/Reich des Krieges (das noch nicht mittels Jihad – Heiliger Krieg oder „geistige“ Anstrengung in Glaubensfragen – islamisiert ist).[11]

Die Zweiteilung der Welt und der Jihad-Begriff sind neben der Scharia und dem Überlegenheitsanspruch bzw. Argwohn gegenüber Ungläubigen und Abtrünnigen also Elemente des „authentischen“ Islam, die der politische, terroristische Islam besetzt, radikalisiert. Und auch die Ideologie des Märtyrertodes und der moderne Antisemitismus (mit seinen „Weltverschwörungsjuden“), wie sie der politische Islam vertritt, haben Anknüpfungspunkte im „authentischen“ Islam:

Spätestens mit dem Niedergang des osmanischen Reiches und Kemal Atatürks Beseitigung des letzten Kalifats 1924[12], das wenigsten noch selbst islamisch zunächst über die Araber herrschte und dann von den europäischen Kolonialmächten „abgelöst“ wurde, hat es mit dem ungebrochenen chauvinistischen Überlegenheitsgefühl der Moslems gegenüber den Ungläubigen ein Ende. Dieses Überlegenheitsgefühl, auf das Christen und Europäer entgegen der Annahmen traditioneller Antirassisten und antideutscher Softies kein copyright haben, speiste sich aus jener Zeit, als der Islam bis Spanien, den Balkan und Moskau vordrang (und am Rande erwähnt, diese Blütezeit einer „Liberalität“ verdankte, die neben dem Studium des Koran Naturwissenschaft und nicht-theologische Philosophie zuließ). Nicht nur wurden sie ab dem 16. Jahrhundert aus Europa vertrieben, sondern von den Christen zuweilen in ihre Herkunftsländer verfolgt.[13] Gefühle der Demütigung machten sich breit; der Verlauf der letzten Jahrhunderte gibt den traditionellen Moslems ein Rätsel auf: wie kommt es, dass eine so überlegene Kultur wie der Islam die entscheidenden Schlachten gegen die unterlegenen Ungläubigen verlieren und die meisten islamischen Staaten, bzw. deren Bevölkerungen in die Peripherie der Weltentwicklung gedrängt werden konnten? Während den Linken die ganze Geschichte im bösen Kolonialismus aufgeht, wähnen viele strenggläubige Moslems sich als Opfer einer Verschwörung. Unsichtbare und übernatürliche Mächte müssen ihre Hände im Spiel gehabt haben. Da kommt der moderne Antisemitismus als Exportgut der Europäer (vor allem Deutschen) nicht ungelegen. Zumal angesichts der israelischen Siege von 1948 und 1967 die traditionell-koranische Auffassung von Juden als feigen Schwächlingen an Plausibilität einbüßte. In Form der „zionistischen Weltverschwörung“ (es sind diesem Wahn auch Zionisten-Juden, welche die Außenpolitik der USA bestimmen) bekommt die abstrakte Bedrohung der „islamischen Identität“ (Weltkapitalismus, der traditionelle, patriarchalische Bindungen auflöst) ein konkretes, nämlich jüdisches Gesicht. Judenpogrome sind daher im 20. Jahrhundert keine Seltenheit mehr im islamischen „Orient“.

Als eine interne Voraussetzung des Imports des westlichen Antisemitismus bzw. hinsichtlich seiner spezifisch-islamischen Integration ist die Magie des konservativen Alltagsislam nicht zu unterschätzen. Diese magische Praxis ist ein Schauspiel, in dem Heilige, Geister, Engel, Teufelchen, die Seelen der Toten, Dschinns (unsichtbaren Wesen) bösartiger und freundlicher Natur wichtige Nebenrollen spielen. Die Anwesenheit des Übernatürlichen, dazu gehört die Magie des verführerischen Satans und seiner Dämonen, wird als real, fast greifbar angesehen. Demzufolge hat das Jenseits eine Präsenz im Alltag, weshalb der konservative Moslem nicht ausschließt, dass seine Feinde übernatürliche Kräfte besitzen, mit denen sie Komplotte schmieden, denen er natürlich nicht gewachsen ist. Wut und Hass vieler Moslems speisen sich auch aus diesem irrationalen, konservativ religiösen Erleben, in dem der Satan ein lebendiges Wesen ist. Dies ist der fruchtbare Boden, auf den der Hass auf Juden und Ungläubige, der Glaube, man käme als Märtyrer, der sich und Juden tötet, ins Paradies, stößt, wie er in einigen Koranschulen, Moscheen, Büchern, Artikeln, Tonträgern und anderen Medien von Islamisten verbreitet wird. Dieses religiöse Erleben ist nicht nur bei radikalen Moslems und Fundamentalisten lebendig, sondern gehört auch zum Allgemeingut gemäßigterer Moslems. Nicht zufällig ist „Jude“ in den unterschiedlichsten Sprachen vieler moslemischer Gesellschaften und Communities ein ganz „gewöhnliches“ Schimpfwort, das öffentlich nicht tabuisiert ist. Allerdings liegt der Unterschied darin, dass es die Fanatiker nicht beim Hass belassen, sondern auch zu terroristischen Taten bereit sind.[14]

 

 

Sozial-religiöse Ordnung II:

Moslems unter sich

 

Ihr seid die beste Gemeinde (Umma), die unter den Menschen hervorgebracht wurde; ihr gebietet das Rechte, verbietet das Verwerfliche und glaubt an Gott.                                                                                                  (Koran; Sure 3, Vers 110)

Jeder kann denken, glauben und zum Ausdruck bringen, was er denkt und glaubt, ohne dass ein anderer einschreitet oder ihn behindert, solange er innerhalb der allgemeinen Grenzen, die die šarî’a vorschreibt, bleibt. Nicht erlaubt ist die Verbreitung von Unwahrheit und die Veröffentlichung dessen, was der Verbreitung der Schamlosigkeit oder Schwächung der Umma dient: „Wenn die Heuchler und diejenigen, die in der Stadt Unruhe stiften, nicht aufhören, werden wir dich bestimmt veranlassen, gegen sie vorzugehen, und sie werden dann nur (noch) kurze Zeit in ihr deine Nachbarn sein. Ein Fluch wird auf ihnen liegen. Wo immer man sie zu fassen bekommt, wird man sie greifen und rücksichtslos umbringen“ (Koran; Sure 33, Vers 60-61).                      (Artikel 12 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Islam“ vom 19. 9. 1981)[15]

Formend für die islamische Identität sind gesellschaftliche Einheiten, bei denen Ehre und Schande oder Scham zentrale Begriffe sind. Ehre ist eine Angelegenheit der Gruppe, welche immer über dem einzelnen Individuum steht (wer nicht zur eigenen Sippe/Stamm gehört, stößt auf Misstrauen). Die relevanten Gruppen steigern sich von Familien (-clans), Sippe und Stamm zur größten Gemeinschaft der Gläubigen (Umma).

Umma: Allein die Tatsache, dass jemand sich als „Muslim“ bezeichnet, reicht aus, ihn als näherstehend einzuordnen als einen „Nichtmuslimen“. Man fühlt eine emotionale Bindung mit „unterdrückten“ Moslems anderswo auf der Welt. Oft wird die Gemeinschaft der Gläubigen als blutender Körper dargestellt, der Schmerz empfindet, sobald Glaubensbrüder irgendwo leiden oder „unterdrückt“ werden (Kaschmir, Palästina). Auch hier wieder stößt die gutgemeinte Auflösung des Islam in viele Islamauslegungen an die Grenze der alltäglichen Praxis von Moslems und ihr Selbstverständnis. Mögen gewisse Moslems ein paar Kleinigkeiten auch anders auslegen und praktizieren, als Menschen, die sich auf Allah berufen, gehört ihnen die Solidarität, sind es Brüder und Schwestern. Es geht hier ums Selbstverständnis; dass in der Wirklichkeit der jüngeren Geschichte und Gegenwert mehr Moslems durch Moslems als Nicht-Moslems getötet wurden und werden, tut daher nichts zu dieser Sache.[16] 

Stamm/Volk: Jemand aus derselben Region oder demselben Land steht wieder näher als jemand aus einem anderen Land. Das ist weniger an Nationalität (eine moderne Vorstellung) als an eine Abstammungsgemeinschaft gekoppelt, so fühlt sich z.B. ein türkischer Kurde den iranischen und irakischen Kurden verwandt, und nicht seinem türkischen Nachbarn.

Familie/Teilsippe: In vielen Vorschriften des Korans hat der soziale Frieden der eigenen Gruppe die höchste Priorität. Viele der Regeln betreffen die Ehre des Mannes und seiner Familie oder seiner Sippe. Das Pendant zur Ehre bildet die Schande: Genauso leidenschaftlich, wie ein Mann über seine Ehre wacht, ist er davon besessen, Schande oder Scham zu vermeiden. Hierbei spielen Verleugnung und Lüge eine wichtige Rolle. In einer „Scham- und Schuldkultur“ ist es durchaus üblich, ein tatsächliches Ereignis zu ignorieren oder schlicht zu leugnen. Davon erzählen z.B. die arabischen Sprichwörter „Wo du nicht bekannt bist, tue was du willst“ und „Eine verborgene Schande ist zu zwei Dritteln vergeben“.[17]

Dieses Verhalten wird von einem starken Misstrauen begleitet, nicht nur gegenüber Außenstehenden, sondern auch gegenüber Mitgliedern der eigenen Familie und Sippe. In der eigenen Gruppe herrscht ein hohes Maß an sozialer Kontrolle, wobei sich das Misstrauen nicht nur in endlosem Klatsch über (vermeintliche) Verletzungen der Regeln, welche die Ehre der Gruppe aufrechterhalten sollen, äußert.

 

 

Sozial-religiöse Ordnung III:

Elemente der islamischen Sexualmoral oder

die untergeordnete Stellung der Frau im islamischen Sozialgefüge

 

 

Heiratet, was euch gut ansteht (oder: beliebt), (ein jeder) zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber fürchtet, (so viele) nicht gerecht zu (be)handeln, dann (nur) eine, oder was ihr an (Sklavinnen) besitzt.

(Koran; Sure 4, Vers 3)

 

Die Weiber sind eure Acker, geht auf euren Acker, wie und wann ihr wollt, weiht aber Allah zuvor eure Seele (durch Gebet, Almosen oder gutes Werk). Er erwartet natürlich, dass der Boden seines Ackers gut ist und dieser Früchte hervorbringt.

(Koran; Sure 2, Vers 224)

 

Heiratet eine Jungfrau! Denn sie ist gebärfähig, hat eine süße Zunge, Lippen. Ihre Unreife verhindert Untreue, und sie ist mit euch in allem einverstanden. Im sexuellen Leben hingebungsvoll und genügsam. Ihre sexuellen Organe unbenutzt, kann (sich) eurem anpassen und mehr Lust bringen.

(Sunna[18])

 

Das gegenwärtige im konservativ-orthodox praktizierten Alltagsislam aufrechterhaltene islamische Patriarchat ist in doppelter Hinsicht anachronistisch. Und zwar ganz allgemein, weil die materielle Grundlage, auf die sich die weltlichen, politischen Herrschaftstechniken des Patriarchen funktional, instrumentell-vernünftig richten, schwindet. In den islamischen Staaten wie in den Communities des Westens ist der durchschnittliche islamische Mann eine von Arbeitslosigkeit erfasste oder bedrohte Warenmonade. Anachronistisch ist dieses Patriarchat auch in seiner spezifisch islamischen Verfasstheit, die in den Allgemeinheiten des politischen Patriarchatsbegriffs nicht aufgeht, bezogen auf die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern in modernen Gesellschaften. Je offensichtlicher die politisch-materielle und ethisch-moralische Haltlosigkeit dieser Familienstrukturen, desto rigoroser die Praktiken zur totalen Drangsalierung von Frauen. Rekonstruieren wir also zunächst allgemein historisch-soziologisch das islamische Patriarchat und widmen uns danach den spezifischen Herrschaftstechniken, welche das konservativ-orthodox-islamische Alltagsleben zur sozialen Kontrolle von Frauen entwickelt hat.

 

Personelle und „rechtliche“ Herrschaft von Männern über Frauen (was deren Rechtlosigkeit bedeutet), männliche Polygamie und weibliche Monogamie, kurz Patriarchate sind keine exklusiv westlichen, östlichen, südlichen oder orientalischen Erfindungen. Es sind Herrschaftsformen, die sich in kriegerischen und agrarischen Stammesgesellschaften bis auf wenige Ausnahmen historisch weltweit durchgesetzt hatten. Nach solchen ist die Frau Besitz des Mannes und hat ihm bzw. seinem Clan Kinder zu gebären. Die Polygamie des Mannes ermöglicht viele Kinder.[19] Die Monogamie der Frau sichert die männliche Erbfolge und Stammesverwandtschaft. Söhne steigern die Macht des eigenen Stammes, Töchter schwächen sie, sofern sie fremden Stämmen Söhne gebären und deren Macht vergrößern. Wenn die produktiven Tätigkeiten der Frauen auf die häusliche Sphäre beschränkt bleiben, sie also nicht als Kriegerinnen und/oder wenigstens Produzentinnen des Reichtums des Stammes verwendet werden, sind Töchter eine materielle Belastung der Familie und müssen möglichst schnell verheiratet werden. Sofern Frauen und Töchter auch zur Feldarbeit eingesetzt werden, heißt das natürlich wiederum nicht, dass diese Arbeit gesellschaftlich anerkannt war und die Töchter als „wertvolle“ Feldarbeiterinnen versprochen oder verhökert wurden. Ihre wirtschaftliche Ausbeutung – während die Männer Kriege führen oder in Cafe-Häusern philosophieren – steht keineswegs im Widerspruch dazu, dass ihre Hauptaufgabe das Gebären und Aufziehen von Söhnen war (und ist), bzw., dass sie gesellschaftliche Anerkennung, Ehre eben, neben Keuschheit der Anzahl von Söhnen verdanken. Im allgemein-abstrakten Sinne sind Eheschließungen zwischen Kindern eines Stammes bzw. einer Verwandtschaft politische Ehen. Und in diesem Sinne sind die Ehre, die einer Söhne gebärenden und die Schande, die einer Töchter gebärenden Frau zu Teil werden, politisch. Es handelt sich also zunächst (nicht unbedingt ausschließlich) um säkulare Herrschaftstechniken zur Stärkung des eigenen Stammes. Diese säkular-patriarchalische Grundstruktur wird nun religiös überdeterminiert bzw. ausbuchstabiert. Beispielsweise geht der religiöse Keuschheitsimperativ auch für Frauen im Eheleben über das schlichte Monogamiegebot hinaus. Ein solcher Keuschheitsimperativ wird dann z.B. in der islamischen Religion anders legitimiert als in der christlichen und führt zu unterschiedlichen sozialen Techniken zu seiner Durchsetzung.

 

Die moslemische Frau kann die Ehre ihres Vaters und damit die ihrer Sippe besudeln, indem sie beispielsweise nicht in der jeweils vorgeschriebenen Kleidung das Haus verlässt oder weil sie vor der Ehe Geschlechtsverkehr hat. Die Frau ist damit DIE potentielle Verursacherin der Schande. Die dafür vorgesehenen Strafen reichen von verbalen oder/und körperlichen Warnungen und Misshandlung bis zu Verstoßung und (Ehren)Mord. Bleibt die Betroffene zu Hause, verliert die Familie nicht nur an Achtung, die Frau bleibt auch eine finanzielle Belastung. Ihre Anwesenheit im Elternhaus erinnert ständig an die Schande, die sie über ihre Familie und ihre Sippe gebracht hat. Es wird schwierig, für diese Frau einen Ehemann zu finden. Wenn sie „Glück“ hat, findet sich ein alter, hässlicher, armer Mann, der bereit ist, sie dennoch aufzunehmen. Dieser Gnadenakt verschafft dem entsprechenden Mann dann die Möglichkeit einer totalen Willkürherrschaft über die Frau.  

Die Tochter ist also viel weniger Wert als der Sohn. Ihre Erziehung ist im Wesentlichen darauf gerichtet, ihre spätere Rolle als tugendhafte, keusche Ehefrau und „Söhnefabrik“ (Hirsi Ali) vorzubereiten, die ihrem Mann zu (auch sexuellen) Diensten zu sein hat. Das schließt nicht mehr immer und überall Schulbesuch/ Ausbildung aus, begrenzt sie aber meist auf das heiratsfähige Alter. Vor allem lernt die Tochter, den Vater und die Brüder in Haus/ Wohnung zu bedienen. Zudem wird ihr Wesen auf ihr Jungfernhäutchen reduziert. Die moslemischen Männer, Väter, Onkel, Brüder sind daher verpflichtet,erste sexuelle Kontakte ihrer Töchter, Nichten und Schwestern, sowie außereheliche ihrer Mütter, Tanten, Schwägerinnen und Ehefrauen zu verhindern. Nicht nur Geschlechtsverkehr, sondern auch Blicke auf einen Mann, oder seinen Arm zu streicheln oder ihm die Hand zu geben, sind verboten. Damit stehen und fallen Ansehen und Ehre des Mannes/Bruders und die der Familie/ des Clans.

 

Das Alltagsleben des konservativ-orthodoxen Islam hat nun eine Vielzahl von Methoden der sozialen Kontrolle von Mädchen/Frauen entwickelt, die Hirsi Ali treffend im Begriff des „Jungfrauenkäfigs“ zusammenfasst.

 

Zwangsehen und Verheiratung minderjähriger Mädchen,

Vergewaltigungen

 

Du kannst zurücksetzen (die Heirat verweigern), wen du willst, und zu dir rufen, wen du gerade willst, ja selbst die, welche du verstoßen hast, wenn du jetzt Verlangen nach ihr hast; dies soll alles kein Verbrechen für dich sein. Dies hat nur den Zweck, ihre Augen frisch zu halten, dass sie sich nicht betrüben und alle sich zufrieden geben mit dem, was du jeder gewährst.

(Koran; Sure 33, Vers 52)

 

[Die Ehe bedeutet] eine Art Sklaverei und dass die Frau die Sklavin des Mannes ist. Deshalb hat sie ihm unbedingt und unter allen Umständen zu gehorchen in dem, was er von ihr verlangt, vorrausgesetzt, dass es nichts Sündhaftes ist.

(Al-Ghazali[20])

 

Da Töchter eine finanzielle Belastung und Trägerinnen potentieller Schande sind, ist es ratsam, sie möglichst früh an Mitglieder des eigenen Clans (s.o.) zu versprechen und sich ihrer zu entledigen. Häufig werden solche Ehen mit dem Vater eines Cousins der Tochter arrangiert, kaum das die entsprechenden Kinder geboren sind.[21] Die Ehre vor allem der Familie der Tochter hängt nun davon ab, dass das Versprechen später gehalten (Zwangsehe) und die Tochter dazu jungfräulich übergeben wird. Als besonders praktisch erweist sich die Verheiratung minderjähriger, noch nicht geschlechtsreifer Töchter, weil so die mühsamen Kontrolltechniken zur Bewahrung ihrer Jungfräulichkeit, die mit der Geschlechtsreife einsetzen, entfallen können. In der Hochzeitsnacht stehen sich dann so oder so häufig fremde Menschen gegenüber, die über keine sexuelle Erfahrung und Aufklärung verfügen, um dann den Beischlaf zu vollziehen, und anschließend der versammelten Familie das blutige Laken zum Beweis der Entjungferung vorzuführen. Der Mann muss Männlichkeit und Potenz unter Beweis stellen, die Frau ihr keusches Desinteresse an der eigenen Lust. In der Regel sind Zwangsehen daher die von zwei Familien organisierten, von den Communities bzw. den entsprechenden Staaten geduldeten und institutionalisierten Vergewaltigungen von Mädchen/Frauen.[22] Liebe kennt dieser Islam nur zu Gott oder auch zur Mutter. Als „selbstbestimmt gewählte“ Liebe zwischen Menschen duldet er sie höchstens als heterosexuelle Ehe, sofern sie nicht mit getroffenen Verabredungen bricht oder den Eltern, der Sippe aus anderen (z.B. rassistischen) Gründen nicht recht ist. Liebe und Sex sind dabei strikt getrennt. Die Liebe des Mannes zur Mutter ist nicht sexuell, die zur Ehefrau ausschließlich sexuell (männliche Triebbefriedigung und Fortpflanzung). Eine nicht-sexuelle Freundschaft zwischen Männern und Frauen ist dem Islam vollkommen fremd.[23]

Statistisches Material zu Zwangsverheiratungen liegt kaum vor. Bislang herrschte weltweit eher Desinteresse, weshalb auch Stellen in der BRD, deren Aufgabe dies von Amts wegen wäre, z.B. Ausländerbeauftragten, keine Zahlen vorliegen.[24] Dennoch gilt es, mehr als nichts zu wissen: im Jahr 2001 hat UNICEF dazu aufgerufen, Mädchen besser vor Zwangsheiraten zu schützen, da aus einer Studie hervorging, dass jährlich weltweit Millionen Mädchen bereits kurz vor oder nach der Pubertät verheiratet werden. Eine Untersuchung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Sommer 2004 ergab, dass ein Viertel der Befragten den Partner vor der Heirat nicht kannte, 17 Prozent der Frauen gaben an, die Ehe als erzwungen empfunden zu haben. Aus einer Umfrage in Berlin und Stuttgart in mehr als 50 Einrichtungen im Jugendhilfe- und Migrationsbereich geht hervor, dass im Jahr 2002 in Berlin 230 und in Stuttgart 120 Fälle von Zwangsheirat eindeutig dokumentiert wurden. Die meisten dieser Frauen waren unter 22, viele erst 16 Jahre alt. Aus weiteren Untersuchungen und Interviews lässt sich nach Aussage des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg e.V. (TBB) schließen, dass ca. die Hälfte der in Deutschland geschlossenen Migrantenehen als Zwangsehen einzuschätzen sind.[25]

Es ist von hohen Dunkelziffern auszugehen, da die Betroffenen aus den unterschiedlichsten Gründen selten Hilfe aufsuchen. Nicht alle der gegen ihren Willen verheirateten Mädchen und jungen Frauen melden sich etwa bei Kriseneinrichtungen.

Als eine Folge solch früher Heiraten müssen die betroffenen Mädchen oft die Schule verlassen und geraten dadurch in einen kaum zu durchbrechenden Kreislauf von Armut und Abhängigkeit, schlechtere oder gar keine Schul- und Ausbildung[26], in extremen Fällen Analphabetismus, in der Diaspora meist eine schlechtere oder gar keine Beherrschung der Verkehrssprache des „integrierenden“ Landes. Die meist fehlende sexuelle Aufklärung und der fehlende Zugang zu Verhütungsmitteln führen häufig zu komplizierten Schwangerschaften Minderjähriger. Die Betroffenen sind oftmals Suizid gefährdet, da sie ihre Situation als ausweglos erleben.

Mit den institutionalisierten Vergewaltigungen in der Zwangs- und Kinder-Ehe sind freilich nicht alle Vergewaltigungen von Frauen legitimiert, sondern im Gegenteil schändlich. Nur, einerseits liegt die Schuld der Vergewaltigung meistens bei der Frau, die sie provoziert haben muss, bzw. müssen sexuelle Übergriffe innerhalb der Familie (z.B. des Onkels oder eines nichtgeehelichten Cousins gegenüber der Nichte bzw. Cousine) im Namen der Familienehre verschwiegen werden. Denn: „Eine verborgene Schande“ usw. Um das reflexartige traditionslinke „Ja, aber der Westen“ gleich zu entkräften: in der bürgerlichen Gesellschaft steht mittlerweile jede Vergewaltigung unter Strafe, gleichzeitig wurden im Verlauf von gesellschaftlichen und juristischen Kämpfen einige Hürden zur Strafanzeige beseitigt und ein wie auch immer geartetes weibliches Verhalten von kausalen Zusammenhängen mit der Vergewaltigung gelöst. Sexuelle Übergriffe gegen Frauen und erst recht Kinder werden gesellschaftlich nicht beschwiegen, eher ist im Gegenteil eine phasenweise hysterische Übersensibilisierung zu konstatieren, die nicht zuletzt in unnötigen und reaktionären Modifizierungen des bundesrepublikanischen Sexualstrafrechts sich niederschlug.[27]

 

 

Geschlechtliche Apartheid

 

Ihr Gläubigen! Betretet nicht die Häuser des Propheten, ohne dass man euch zu einem Essen Erlaubnis erteilt, und ohne (schon vor der Zeit) zu warten, bis es soweit ist, dass man essen kann! Tretet vielmehr (erst) ein, wenn ihr (herein)gerufen werdet! Und geht wieder eurer Wege (in alle Himmelsrichtungen), wenn ihr gegessen habt, ohne zum Zweck der Unterhaltung auf Geselligkeit aus zu sein (und sitzen zu bleiben)! Damit fallt ihr dem Propheten (immer wieder) lästig. Er schämt sich aber vor euch (und sagt nichts). Doch Gott schämt sich nicht, (euch hiermit) die Wahrheit zu sagen. Und wenn ihr die Gattinnen des Propheten um irgendetwas bittet, das ihr benötigt, dann tut das hinter einem Vorhang! Auf diese Weise bleibt euer Herz eher rein.

(Koran; Sure 33, Vers 53) 

 

Der sogenannte Hijab-Vers kam der Schilderung von al-Tabari zufolge während eines recht harmlosen Vorgangs herab: nachdem der Prophet Zainab Bint Dschahsh geheiratet hatte, wollte er in der Hochzeitsnacht mit ihr allein sein. Aber eine kleine Gruppe taktloser Gäste wollte nicht gehen, sondern befand sich immer noch im Zimmer (Brautgemach) und diskutierte. Also zog Mohammed einen Vorhang zwischen sich und seine Gäste, um seine Privatsphäre zu schützen. Als Folge des in diesem Moment herabkommenden Verses wird der Hijab zu einem Schlüsselbegriff der „moslemischen Kultur“. Er wurde nicht nur zur Begründung weiblicher Verschleierung und Unsichtbarmachung (s.u.) herangezogen, sondern zu einer Trennung von Öffentlichkeit und Privatraum entlang der Geschlechtsunterschiede. Fortan hatten Frauen draußen nichts mehr zu suchen und wurden vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Wenn sie hinausgingen, hatten sie sich zu verschleiern. Al-Ghazali (1059-1111), einer der größten Theologen und Rechtsgelehrten im Islam, hat daraus einen Verhaltenskodex entwickelt, der noch heute für viele Gläubige gilt. Die Frau sei dazu da, das Haus zu bestellen, das sie möglichst nicht verlassen solle, und muss, „wenn sie ausgeht, sich in abgetragene Kleider hüllen und wenig begangene Wege wählen, die Hauptstraßen und Märkte dagegen vermeiden.“[28] Die Trennung der islamischen Gemeinschaft in eine Männer- und eine Frauenwelt entwickelte sich unter dem fragwürdigen Ideologem eines Schutzes vor sexuellen Übergriffen zu einer sozialen Kontrolltechnik, die weibliche Jungfräulichkeit zu bewahren, weiter.   

Zu diesem Zweck werden Jungen und Mädchen ab der Geschlechtsreife bzw. Pubertät räumlich strikt von einander getrennt. Das gilt auch für Geschwister. Vor allem bei engen Wohnverhältnisse hat dies zur Folge, dass der Alltag der Jungen sich draußen abspielt, währen die Mädchen drinnen auf ihre Rollen als Hausfrauen vorbereitet werden. Sie bedienen die Gäste der Eltern mit Essen und Tee, sie stellen auch den Brüdern die Pantoffeln hin, wenn sie nach Hause kommen. In der Logik dieser Sozialtechnik werden junge moslemische Mädchen vom Sexualkundeunterricht, vom gemischtgeschlechtlichen Sport- und erst recht Schwimmunterricht und von Klassenfahrten abgemeldet. Ein weiteres augenfälliges Beispiel ist die geringe Anzahl moslemisch-migrantischer Mädchen in Kreuzberger oder Neuköllner Schwimmbädern.[29]

Diese Segregationsbemühungen (deren Rigorositätsgrade von konservativer Familie zu Familie und zwischen unterschiedlichen islamischen Staaten schwanken mögen), erschließen auch spezifisch islamischen Schwulenhass wie Homophilie. Da die Männer ständig nur unter sich sind und ebenfalls keine sexuellen Erfahrungen mit Frauen vor der Ehe machen können, sind sie zum einen auch als heterosexuelle Männer tatsächlich offener für homoerotische Abenteuer (deshalb der schwule Sextourismus in islamische Länder), zum anderen müssen sie, um ihre Männlichkeit zu bewahren, Homosexualität entschiedener abwehren, was mitunter zum Verprügeln von offenen Schwulen führt. Innerhalb der widersprüchlichen Duldung von Homosexualität, solange sie verborgen bleibt, was zu allerlei westlichen Projektionen Anlass gab, wird zwischen aktiver und passiver unterschieden. Da der Mann (nach islamischer Ideologie) in der aktiven Penetration seine Männlichkeit bewahrt, ist sie weniger schändlich und wird weniger hart verfolgt und bestraft als die passive.[30] Die Kritik diesbezüglich schwuler Reisefreude ist also nicht lustfeindlich – um gewitzte linke Retourkutschen vorwegzunehmen –, sofern auf die Kehrseite der islamischen Männerliebe (nämlich Homophobie) hingewiesen, und beide gleichermaßen als Ausfluss eines gegen Frauen gerichteten Apartheidregimes gefasst werden.

Dass hier wenig Ähnlichkeiten zur Stellung von Frauen wie Schwulen in bürgerlichen Gesellschaften, wie zur bürgerlichen Schwulenfeindschaft bestehen, begreifen Traditionslinke und antideutsche Softies, so ist zu hoffen, auch ohne weitere Erklärung.

 

 

Kopftücher und andere Bekleidungsvorschriften

 

Prophet! Sag deinen Gattinnen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen (wenn sie austreten) sich etwas von ihrem Gewand (über den Kopf) herunterziehen. So ist am ehesten gewährleistet, dass sie (als ehrbare Frauen) erkannt und daraufhin nicht belästigt werden.

(Koran; Sure 33, Vers 59)

 

Sexuelle Belästigung und Gewalt scheinen zu Lebzeiten Mohammeds eine ständige Bedrohung für die Frauen gewesen zu sein, was selbst für die Ehefrauen und Töchter des Propheten ein allgegenwärtiges Problem darstellte. Die Männer (von christlichen Kreuzzüglern oder europäischen Kolonialisten ist nicht die Rede) redeten sich oft damit hinaus, sie hätten die Frauen für rechtlose Sklavinnen gehalten, die allzeit verfügbar zu sein hatten. Das Tragen des Gilbab, Gesichtsschleiers, war nun den freien und vornehmen Frauen geboten. Eine Sklavin machte sich hingegen strafbar, wenn sie den Schleier anlegte. Die Frauen und Töchter des Propheten wie der Gläubigen wurden mittels Schleierzwang einerseits sozial aufgewertet, andererseits vor sexuellen Übergriffen dadurch in der Weise geschützt, als nicht die Männer sich zu disziplinieren haben und bei Zuwiderhandlungen bestraft werden, sondern die Verantwortung für männliches Fehlverhalten den Frauen obliegt.   

Dem Jungfräulichkeitsdispositiv verpflichtet haben Töchter konservativ-orthodoxer Familien  ihren Körper spätestens mit Eintritt der Geschlechtreife/ Pubertät zu desexualisieren, d.h. zu verhüllen. Die Bekleidungsvorschriften reichen vom „harmlosen“ Kopftuch zu extremen Ganzkörperverhüllungen wie z.B. der Burka des Taliban-Afghanistan. Die entsprechende Ideologie lautet: ‚Männer sind notgeile Ziegenböcke, die ihre Triebe nicht kontrollieren können, das ist ihre Natur, daher kann es nicht darum gehen, die Männer zu disziplinieren, sondern die Frauen haben dem durch entsprechende desexualisierende Bekleidung vorzubeugen. Andernfalls, selbst bei Vergewaltigung, trägt die Frau die Schuld.’ – wobei sie auch dann Schande über die Familie bringt, wenn sie trotz richtiger Bekleidung vergewaltigt wird.  Zur Erstickung jeglicher eigener Lust und der Vermeidung einer Weckung von Lust bei anderen gehören für das Mädchen/ die Frau auch ein Gang mit gebeugtem Kopf und gesenktem Blick, so dass jede Art des Kontaktes zu Männern von vornherein ausgeschlossen werden kann.

Elementare menschliche Erfahrungen, die für viele andere Frauen (und Männer) zu recht selbstverständlich sind, z.B. am Meer zu stehen und sich den Wind in Gesicht und Haare blasen zu lassen oder an körperlich-sportlichen Freizeitaktivitäten teilzunehmen, die den Sitz eines Kopftuchs beeinträchtigen könnten, werden bestimmten Mädchen/Frauen also verwehrt. 

Gleichzeitig richten die Trägerinnen des Kopftuchs (gewollt wie ungewollt) auch eine Botschaft an westliche Frauen oder solche migrantisch-islamischen Hintergrundes, die das Kopftuch abgelegt haben, und/oder gar flirtenden Blicks mit Hüftschwung ihres Weges gehen, nämlich: ‚Da ihr kein Kopftuch tragt, sagt ihr, dass ihr allen Männern jeder Zeit sexuell zu Diensten seid, ihr Huren.’ Zur Erfahrung dieser Frauen gehört in Bezirken wie Neukölln und Kreuzberg nicht nur die symbolische, sondern auch verbale bis körperliche Beschimpfung durch junge Moslems.[31]

Diese Erfahrungen bzw. deren Äußerung werden von traditionslinken Antirassisten wie antideutschen Softies als „Rassismus“ diskreditiert und nivelliert, indem ohne nachzudenken sofort der Macho und Frauenbeschimpfer der Mehrheitsgesellschaft hervorgekramt wird, dem in der Öffentlichkeit aber selten mehr entspricht, als das Bild des pfeifenden Bauarbeiters. Eine andere Marotte dieses Milieus ist es, die männlich-kulturindustrielle Sexualisierung und Markierung des westlichen Frauenkörpers zu behaupten, die selbst dann, wenn sie wahr wäre, dem islamischen Kleiderzwang nicht vergleichbar ist.[32] Da es diesem Milieu aber nicht um die Wirklichkeit geht, sondern um liebgewonnene linke Phrasen, stellt man sich gar nicht erst folgende zentrale Fragen: welche westlichen Eltern zwingen ihre Töchter in sexy Klamotten, die diese nicht tragen wollen? Welche westlichen Eltern drohen, ihre Töchter zu enterben, nur weil diese mit 14 sich nicht die Brüste mit Silikon aufmotzen lassen wollen?  

 

 

Abwertung weiblicher Genitalien und

ihre Verstümmelung

 

Schneide ein wenig ab, aber übertreibe nicht. Das ist besser für die Frau und wird vom Mann bevorzugt.

(Sunna[33])

 

Schon früh wird den Töchtern konservativ-islamischer Familien beigebracht, dass ihre Vagina ein Problem, der Ort mindestens potentieller Schande, nicht zugestandener weiblicher Lust, in einem Wort: schmutzig ist. Im Kontrast dazu werden um den Penis des Jungen nicht nur im Akt der Beschneidung kultische Tänze veranstaltet; der geschlechtliche Unterschied markiert (aller theoretischen Dekonstruktion der Zweigeschlechtlichkeit zum Trotz) in der Wirklichkeit der konservativ-islamischen Familie einen Unterschied der sozialen Stellung, der nicht nur in der totalen Verhätschelung des moslemischen Jungen zum Ausdruck kommt und dessen regressiv-narzisstische Phase bis in die Pubertät verlängert. Aus Sicht des kleinen Paschas errichten Mutter und Schwester ihm eine heile Welt, die keine Ansprüche an ihn stellt, bis er mit der Pubertät zum kleinen Tugendwächter über seine Schwester werden muss. Gleichzeitig erscheint die Mutter, komplett desexualisiert, als Heilige. Die bevorzugte Beleidigung männlicher Rivalen lautet später folgerichtig: „Ich ficke deine Mutter.“

Dass diese Situation der konservativ-islamischen Familie sich also von derjenigen der traditionellen bürgerlichen Kleinfamilie, die bei Freud den Rahmen von Subjektbildung bestimmt, unterscheidet, sollte evident sein.[34]

Die Entfremdung des moslemischen Mädchens von ihrem Körper, hier speziell ihrer Vagina, erlangt den Gipfel in deren Verstümmelung, die zuweilen euphemistisch „Frauenbeschneidung“ genannt wird. Es ist richtig, dass der Islam diese Verstümmelungen nicht erfunden hat. Er hat diese vorislamischen Bräuche aber aufgegriffen, verbreitet und islam-spezifische Rechtfertigungen geschaffen, die sich zu den anderen Methoden zur Bewahrung der Jungfräulichkeit gesellen. Es ist ferner richtig, dass nicht in allen Ländern, in denen Genitalverstümmelungen praktiziert werden, der Islam die Rechtfertigungsideologie bildet, außerdem diese Praxis nicht in allen islamischen Gesellschaften vorkommt. Immerhin aber im Sudan, Ägypten, Somalia, dem kurdischen Nordirak, Jemen, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain. Man unterscheidet Klitoridektomie, Exzision, Infibulation. In Ägypten, wo alle drei Varianten zur Anwendung kommen, sind z.B. 80% der Frauen von Genitalverstümmelung betroffen, im Sudan und Somalia, wo v.a. Infibulation praktiziert wird,

 89% bzw. 98%.[35]

 

 

Züchtigung,

Sharia und Ehrenmorde

 

Die Männer sind den Weibern überlegen wegen dessen, was Allah dem einen vor dem anderen gegeben hat. [...] Die rechtschaffenden Frauen sind gehorsam und sorgsam in der Abwesenheit (ihrer Gatten), wie Allah für sie sorgte. Diejenigen aber, für deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet – warnet sie, verbannt sie in die Schlafgemächer und schlaget sie. Und so sie euch gehorchen, so suchet keine Wege wider sie, siehe Allah ist hoch und groß.

(Koran ; Sure 4, Vers 34)

 

Die Hure und den Hurer, geißelt jeden von beiden mit hundert Hieben und nicht soll euch Mitleid erfassen zuwider dem Urteil Allahs, so ihr an Allah glaubt und an den Jüngsten Tag. Und eine Anzahl der Gläubigen soll Zeuge ihrer Strafe sein.

(Koran; Sure 24, Vers 2)

 

Und der Dieb und die Diebin, schneidet ihnen ihre Hände ab als Lohn für ihre Taten. (Dies ist) ein Exempel von Allah, und Allah ist mächtig und weise.

(Koran; Sure 5, Vers 38 (42))

 

Die Scharia (wörtlich: Weg zur Tränke/Wasserstelle) ist kein kodifiziertes Gesetzbuch, das in allgemein gültiger Form verabschiedet und verschriftlicht ist. Scharia meint die Gesamtheit des islamischen Gesetzes.[36] Sie besteht aus zwei Teilen: der ibadat, dem religiösen Kult, der die fünf Säulen des Islam umfasst (Glaubensbekenntnis, Gebet, Fasten im Monat Ramadan, Sozialabgabe und Pilgerfahrt nach Mekka); der größere Teil, die muamalat, umfasst die rechtlichen Bestimmungen, also Steuer-, Handels-, Familien-, Erb- und Strafrecht. Entsprechend gibt es keinen säkularen, von der Religion getrennten Bereich des Lebens bei gläubigen Moslems. Bestimmt wird das islamische Recht durch den Koran, die Überlieferung (Sunna/ Hadithen), den Analogieschluss und den Konsens unter den Rechtsgelehrten. In einigen Fragen stehen die beiden Texttraditionen aber in Widerspruch zueinander. Wo der Koran z.B. lediglich die Auspeitschung der Ehebrecher fordert (Sure 24, 2), verlangt die Überlieferung die Steinigung der Verheirateten; bei Apostasie (Abfall vom Glauben): Höllenstrafe im Jenseits im Koran (Sure 16, 106), in der Überlieferung Todesstrafe. Häufig wird die Überlieferung als richtig betrachtet.

In allen islamischen Ländern – die Türkei mit ihrer Abschaffung der Scharia und Ausrichtung am Schweizerischen Zivilgesetzbuch (1926) bildet die einzige Ausnahme – ist die Scharia, das religiöse Gesetz, wesentliche, in einigen Ländern sogar einzige Grundlage der jeweiligen landesspezifischen Ehe- und Familiengesetzgebung, auch wenn, je nach Land und Rechtsschule verschieden, Modifikationen bzw. Interpretationen unterschiedlicher Art vorgenommen worden sind.[37] Von anderem Charakter als die hegemonial praktizierten „Benachteiligungen“ von Frauen in Ehe-, Scheidungs-, Erbrechten, usw. ist das islamische Strafrecht, das neben drakonischen Strafen für etwa Diebstahl, Alkoholkonsum und Apostasie Peitschenhiebe und/oder Steinigungen für speziell weibliches Fehlverhalten (Unkeuschheit, Ehebruch, Verleumdung) vorsieht. Die islamische Augenzeugenregelung (meist 4 männliche Zeugen) macht bei Fällen von Vergewaltigungen die Frauen ein zweites Mal zu Opfern. Schließlich sind in solchen Fällen selten 4 aussagebereite Augenzeugen zugegen und im Falle einer Anklage wird die Frau daher regelmäßig wegen Verleumdung angeklagt und mit Peitschenhieben bestraft.[38]

Das islamische Strafrecht ist zu keiner Zeit vollständig zur Anwendung gekommen. In den meisten islamischen Ländern werden weder Steinigungen, noch Amputationen, noch Auspeitschungen ausgeführt, jedoch einige Schariaprozesse inklusive Todesstrafe wegen Ehebruch und Unzucht in Ländern wie Iran, Saudi-Arabien, Sudan, Nigeria, Afghanistan und Pakistan.[39]

Die Scharia ist daher zwar innerhalb des konservativ-orthodoxen Islam (zwischen den unterschiedlichen Rechtsschulen und Staaten) hinsichtlich der Bedeutung ihrer Teile sowie der Anwendbarkeit umstritten; allgemein gilt jedoch, dass das islamische Gesetz als von Gott gemachtes über den von Menschen gemachten (z.B. bürgerlichen) Gesetzen steht: „Sie haben keinen Helfer außer Ihm und Er teilt seine Befehlsgewalt mit keinem (Sure 15 Vers 26); „Wünschen sie etwa die Gesetzgebung (aus den Tagen) der Unwissenheit zurück? Und wer hat eine bessere Gesetzgebung als Allah für ein Volk, das fest im Glauben ist?“ (Sure 5, Vers 50) [40] Darüber hinaus bedarf es zur Kontrolle von Frauen nicht unbedingt eines der Scharia verpflichteten Staates. In der Regel erfahren die Frauen ihre Strafen in erster Linie innerhalb und durch die Familie (Schläge, Einsperren, Zwangsverheiratungen, Mord).

Die Frau mit Schlägen zu züchtigen, gilt dem konservativ-orthodoxen Islam als ein probates Mittel, sie zur Einhaltung der Vorschriften und damit zur Bewahrung der Familienehre anzuhalten. Diese häusliche Gewalt (die allgemein auch Bestandteil der Erziehung von Kindern ist) ist islamisches Recht; innerhalb der Gemeinde wird eine Frau, die sich darüber beklagt, wenig Verständnis finden. Scheitern alle Drohungen und Gewaltakte, ist die „unkeusche“, „verräterische“, „tugendlose“ Frau einfach nicht zur Vernunft zu bringen, bleibt als letzter Ausweg zur Abwendung der Schande der sogenannte Ehrenmord.[41] Für Berlin hat die Kriseneinrichtung Papatya im Zeitraum 1996-2004 45 Ehrenmorde gezählt. Im Jahr 2005 waren es mindestens 4. Offizielle Angaben der laizistischen Türkei gehen von 200 Ehrenmorden in der Türkei pro Jahr aus. Erst seitJuli 2003 gelten in der Türkei Ehrenmorde als vorsätzlicher Mord, ist Ehre kein strafmilderndes Motiv mehr – was deutsche Gerichte nicht darin hindert, genau das in Rücksicht auf „kulturelle Differenz“ geltend zu machen.[42]  Der Uno werden weltweit jährlich 5000 Morde an Frauen im Namen der Ehre gemeldet.

Es ist von deutlich höheren Dunkelziffern auszugehen, da 1) Ehrenmorde häufig als Selbstmorde oder anders getarnt werden, 2) Staaten, die überhaupt Meldung machen, häufig ein Interesse haben, die Zahlen nach unten zu korrigieren, 3) vielen islamischen Staaten das Interesse, Ehrenmorde überhaupt zu zählen, abgesprochen werden kann und 4) westliche Polizeistatistiken, allgemein soziologische und spezifisch feministische Studien Ehrenmorde bislang einfach unter häuslicher Gewalt subsummiert und nicht gesondert erfasst haben, wie es 5) überhaupt bei Studien zu Gewalt und sexuellen Übergriffen gegen Frauen nicht unüblich ist, die weiblichen Opfer einer Steinigung mit den Pariserinnen, denen in der Metro nachgepfiffen wird, zu Opfern eines weltweiten Patriarchats zusammen zu addieren.[43]  

Entscheidend ist nicht nur die Quantität der Ehrenmorde, sondern die Funktion eines jeden, neben der Widerherstellung der Ehre zugleich eine Warnung an alle anderen moslemischen Frauen abzugeben. Es mag zwar sein, dass einige Frauen sich „freiwillig“ etwa den Bekleidungsvorschriften im Namen einer moslemischen Identität gegen den Rassismus der Mehrheitsgesellschaft unterwerfen. Diese selbstrassifizierende Reaktion auf was auch immer ist aufgrund ihres reaktionären Charakters aber politisch zu kritisieren. Und auch die behauptete selbstbewusste modische Aneignung des Kopftuchs, zu der zwingend gehörte, dass es auch abgelegt werden kann, stellt solange keine subversive Praxis (als Spiel mit Zeichen) dar, wie Menschen unter Mordandrohung dazu gezwungen werden.[44] Auf die Frage, warum Ehrenmorde in der BRD unter Migranten islamischen Hintergrundes zugenommen haben, antwortet eine kopftuchtragende Schülerin Neuköllns in der Fernseh-Doku „Sie wollte leben wie eine Deutsche“ in bemerkenswerter, fast zynischer Nüchternheit: „Weil erst in der dritten Generation die Frauen aufzubegehren beginnen.“[45] 

 

 

Zusammenfassung

 

Auch wenn Traditionslinke, poststrukturalistisch inspirierte Vulgärmarxisten und antideutsche Softies sich auf den Kopf stellen: An Grausamkeit, Perversion und Wahnsinn ist das System Jungfrauenkäfig schwer zu überbieten. Es stellt – um den Foucault-Anhängern verständlich zu bleiben – das alte patriarchalische Allianzdispositiv Europas weit in den Schatten, und ist erst recht nicht mit dem alten oder gar neuen Sexualitätsdispositiv der bürgerlichen Gesellschaft vergleichbar. Seine Effektivität verdankt sich einer Gruppendynamik, die allen Frauen gegenüber misstrauisch ist. Da die Schande der Frau auf die Familienoberhäupter übergeht, stehen auch diese Väter und Brüder unter dem Druck der Gruppe, Gemeinde. Da der Regelkanon den Frauen gegenüber derart streng ist, sind Fehltritte nur die logische Konsequenz, worin sich dem Prinzip der selbsterfüllenden Prophezeiung gemäß das den Frauen entgegengebrachte Misstrauen wiederum bestätigt sehen kann. Aus unterschiedlichsten Motiven werden auch Frauen in diesem System zu Mittäterinnen an ihren (Schwieger-) Töchtern und Nichten und sei es nur, weil sie keine Wahl haben, bzw. die Zurichtung der nächst schwächeren die einzige Möglichkeit weiblicher Machtausübung in diesem System darstellt. Ein System, das von sexuellen Trieben ausgeht, allerdings nur Triebverzicht kennt, da Sexualität der Fortpflanzung untergeordnet ist, und keine Möglichkeiten der Triebsublimierung oder –disziplinierung bereitstellt. Auch für den männlichen Triebverzicht ist die Frau zuständig, indem sie sich desexualisiert. Das diesseitig tugendhafte Leben des Mannes (Entsagung von weltlichen Genüssen) wird dann jenseitig mit etlichen Jungfrauen belohnt (Paradies), an denen der Trieb einseitig-narzisstisch endlich ausagiert werden darf. Der sich selbst versagte Trieb wird dann mitunter den anderen als entfesselter unterstellt (Frauen, Schwulen, Juden, Ungläubigen; schlicht westlicher Dekadenz und Hedonismus) und an ihnen lustvoll verfolgt. Oder man verkürzt die diesseitige Qual im Märtyrertod des Suicide bombers, der mit der Gewissheit ins Paradies geht, die an seinem Elend Schuldigen, die Verführer, die Verschwörer vorzeitig in die Hölle geschickt zu haben. 

 

Angesichts dieses offensichtlich perversen Weltbildes stellt sich am Rande die Frage, wie es kommt, dass ein linker Antisexismus, der aus der (bildlichen) expliziten Darstellung aggressiver Sexpraktiken zwischen mündigen Menschen (99,99% der verbreiteten Pornografie) die ‚Verherrlichung sexualisierter frauenverachtender Gewalt’ macht und bekämpft,  nicht den Islam/ Koran als „pornografisch“ denunziert, sondern ausgerechnet Filme, die wie Hirsi Alis/ van Goghs „Submission I“ dieses System kritisieren. Der Verdacht liegt nahe, dass solche Linke das Unbehagen gegenüber der sexuellen Ambivalenz des bürgerlichen Individuums mit dem Islam teilen.[46]

 

Wie dem auch sei: es sollte deutlich geworden sein, dass die nicht nur heute noch vorhandene, sondern sich ausbreitende obsessive Fixierung auf weibliche Jungfräulichkeit im hegemonial praktizierten Alltagsislam (und um davon zu sprechen, müssen nicht alle Techniken in den drastischsten Varianten vollzogen werden) nicht über Begriffe allgemeiner Patriarchatskritik oder Reflexionen zu Subjektivierungsbedingungen von Frauen in bürgerlichen Gesellschaften erklärt werden kann. Stattdessen wäre folgendem Ansatz nachzugehen[47]:

 

Heute, in der von einigen westlichen Industriestaaten dominierten global-kapitalistischen Welt, sind der Islam und seine Gesellschaften extrem anachronistische Phänomene. Der traditionelle islamische Mann hat drei zentrale Demütigungen erfahren. 1. Den Niedergang des Islam als eine die Geschicke der Welt lenkende Weltmacht; kaum einer der im modernen islamischen Leben verwendeten Alltagsgegenstände ist eine Erfindung der islamischen oder arabischen „Kultur“. 2. Sowohl in den nicht-bürgerlichen Nationalstaaten, sondern häufig despotischen Diktaturen des islamischen „Orients“, als auch den moslemischen „Parallelgesellschaften“ der Diaspora, welche von multikultureller „Integration“ (gewollt oder ungewollt) gestützt werden, fristen die tribalistischen Clanstrukturen ein nur noch prekäres Dasein. 3. Selbst in diesen wenn auch prekär immerhin noch fortwesenden Clanstrukturen ist der moslemische Mann kein „echter“ Patriarch mehr, sondern hier wie dort eine von Arbeitslosigkeit bedrohte oder erfasste Warenmonade.

Der an die Tugend der Frau gekoppelte, überholte Ehrbegriff wie die Rigorosität des Krieges gegen Frauen, den er legitimiert, lässt sich nicht auf die „instrumentelle Vernunft“ prekär gewordener Clanstrukturen zurückführen, sondern auf einen wahnsinnigen und infantilen Amoklauf des traditionellen moslemischen Mannes gegen die (Zumutungen der) Wirklichkeit. Der, dem alle Felle wegschwimmen, will bei einer Frau der erste und einzige sein und sich gleichzeitig den möglichen an ihn gerichteten weiblichen Triebansprüchen erwehren. Die tugendhafte moslemische Frau (und noch die Ehefrau während des Beischlafs) ist kein sexuelles Wesen mit eigenen sexuellen, fleischlichen Bedürfnissen. Und wenn doch, bringt sie Schande, ist sie eine Hure. Sofern sie darin nicht nur Täterin, sondern auch Opfer ist, erscheint sie als vom Satan in Gestalt des Juden angestiftet und verführt.

Politischer Islam (Islamismus) und konservativ-orthodoxer Alltagsislam sind „kulturelle“ Verarbeitungsformen der kapitalistischen Zersetzung prämodern-traditionalistischer Herrschaftsverhältnisse; daher eine Verteidigung anachronistischer personeller/feudaler Herrschaftsformen. Nicht das Herrschaftliche in der kapitalistischen Struktur des Westens bildet das ausgewiesene Hassobjekt der Islamisten, sondern im Gegenteil dessen säkulare, politische, soziale und alltagsmoralische „Kultur“. Der Westen steht in dieser Wahrnehmung für eine rationale Entzauberung der Welt durch Kritik, Zweifel, Ambivalenz, der mit einer regressiv-aktivistischen Krisenbewältigung begegnet wird. Das Elend in vielen arabischen und islamischen Staaten ist aber nicht ausschließlich durch extern hereinbrechende kapitalistische Modernisierungsschübe verursacht, sondern darüber hinaus ganz elementar durch interne lokale Herrschafts-, Ausbeutungs-, und Unterdrückungsmechanismen einschließlich despotischer Traditions- und Bereicherungsmuster mitbedingt (Überwachungsapparate, Reste einer Scharia-Gesetzgebung, Unterdrückung von Meinungsfreiheit und Demokratie, willkürlich und korrupt verfahrende Bürokratie, usw.). Deshalb ist der Aufstieg des islamischen Fundamentalismus (politisch wie alltagspraktisch) auch keine (wenn auch falsche) Antwort auf das Scheitern aller westlichen Modelle vom Liberalismus bis zum Marxismus, sondern umgekehrt ist die unzureichende Abkoppelung vom islamisch-despotischen Traditionsbestand die eigentliche Ursache für die fehlgeschlagenen oder steckengebliebenen Modernisierungsversuche. Daher rührt zwangsläufig das irrational-apokalyptische Agieren des politischen wie alltagspraktischen Fundamentalismus. Daher gibt es nur einen realistischen Ausweg aus dem Elend: Säkularisierung und Demokratisierung der Gesellschaft und Reformierung des Islam.

 

Der Tendenz nach gehen die meisten islamischen Staaten und islamisch-migrantischen Communities des Westens, wie Umfragen unter Jugendlichen zeigen[48], den umgekehrten Weg einer Re-Islamisierung. Die Grenzen zwischen konservativ-orthodox praktiziertem Alltagsislam und politischem Islam sind wie gezeigt fließend. Das wichtigste Kennzeichen des konservativ-orthodoxen Islam besteht darin, Religion nicht als individuelle Privatschrulle von Bürgern anzuerkennen, was die Freiheit von Individuen, eine Religion zu wählen oder areligiös zu sein, ein Glaubensbekenntnis[49] jeder Zeit wiederrufen zu dürfen, bedeutet. In der BRD wird Kindern dieses Recht mit Vollendung des 14. Lebensjahres eingeräumt (RKEG, §5; bezeichnender Weise jener Zeitpunkt, um den herum die meisten Techniken des Jungfrauenkäfigs durchschnittlich zu greifen beginnen). Ein liberaler, moderater Islam würde sich nun zu aller erst dadurch auszeichnen, sich diesem Recht zu verpflichten. Bliebe es diesbezüglich nicht nur beim Lippenbekenntnis und hielte ein solcher Reformislam gleichzeitig dennoch an z.B. Elementen der repressiven Sexualmoral fest, so gingen ihm voraussichtlich etliche Gläubige verloren (Frauen, Schwule und liberalere „Muslims“ und „Muslimas“). D.h., der Reformislam wäre genötigt, das Selbstverständnis elementarer Bestandteile des „authentischen“ Islam zu überdenken, um die andernfalls verlorenen Schafe weiter an sich binden zu können. Analog hat jeder Pfarrer das Recht, in z.B. Berliner Kirchen zu predigen, dass die Frau Untertan des Mannes sei (Vgl.: NT, 1. Kor 11, 7). Er hat aber nicht das Recht, jene Frauen, die sich das nicht anhören wollen und folglich diese Kirche nicht betreten, zu verfolgen. Und das Christentum beugt sich nicht nur diesem weltlichen Recht (das tut auch der moslemische Ehrenmörder im Absitzen der Strafe aufgrund des Rechtsbruchs), sondern verinnerlicht es (indem dieses Verbot gar nicht erst missachtet wird). Es ist folglich die Entscheidung des Pfarrers, ob er vom Recht der Frauenabwertung gebraucht macht oder ob er humanistische Lehren der Bibel gegen ihre inhumanen Stellen liest, um für Frauen attraktiv zu bleiben. Der Vergleich hinkt natürlich, weil selbst der konservative Katholizismus Frauen nach innen nicht derart drangsaliert wie der konservative Islam.    

 

Eine abschließende Bemerkung, bevor wir zu den politischen Konsequenzen kommen, weil spätestens jetzt ein Geschrei und Gezeter aus dem Lager von Traditionslinken und antideutschen Softies nicht mehr überhörbar sein dürfte, das im Vorwurf einer „Apologie des Christentums“ mündet: Eine Religion, die in ihrer augenblicklich hegemonialen Alltagspraxis Reform und Säkularisierung hinter sich hat (woran die Existenz abseitiger Sekten nichts ändert) positiv einer Religion gegenüberzustellen, für die obiges in ihrer hegemonialen Verfasstheit nicht gilt, verbietet sich nur vom Standpunkt a) eines Dorfatheismus oder b) eines christlich-abendländischen Selbsthasses (aus schlechtem Gewissen). Beides ist unter unserem Niveau.    

 

 

2.

Das Kopftuchverbot für Schülerinnen als feministische und antirassistische Konsequenz der Kritik des konservativen Alltagsislam

 

Dorfatheismus, christlicher Selbsthass und Pseudolaizismus prägten die in der BRD geführte Debatte um die Einführung eines Kopftuchverbots für Lehrerinnen noch in ihren „fortschrittlichsten“ Diskursbeiträgen.[50] Da verweist man auf die christlichen Kreuze in bayrischen Schulen und bemängelt, dass der BRD-Staat aufgrund der Privilegierung des Christentums in den Schulverfassungen einiger Länder selbst nicht konsequent laizistisch sei, um entweder (die reaktionäre Variante:) das Kopftuchtragen von Lehrerinnen und die Abmeldung moslemischer Kinder vom Sexualkunde- wie gemischtgeschlechtlichen Schwimm- und Sportunterricht zu verteidigen oder (die „progressive“ Variante:) in einer Gleichsetzung von Kippa, Kreuz und Kopftuch den konsequenten Ausschluss jeglicher religiöser Symbolik aus den Schulen zu fordern. In beiden Fällen hat man vom Laizismus bzw. vom Wesen der bürgerlichen Gesellschaft (der „politischen Emanzipation“, wie Marx sagt) nichts begriffen und geht der konservativ-islamischen bzw. islamistischen Ideologie auf den Leim.

 

 

Zum Wesen des Laizismus bzw.

der politischen Emanzipation

 

Politische Emanzipation heißt neben polit-ökonomischen Befreiungen (z.B. der Arbeit, des Kapitals, des Rechts) von feudalen Zwängen und Einschränkungen die konsequente Befreiung des Staates von der Religion.[51] Nach Marx besteht die menschliche Emanzipation (der Kommunismus) demgegenüber in der Emanzipation des Bürgers zum Menschen, i.e. die Befreiung des Menschen von Kapital, Arbeit und Religion.[52] Obgleich Marx den Gewaltcharakter der bürgerliche Gesellschaft, d.h. der politischen Ökonomie, des bürgerlichen Staates und des bürgerlichen Rechts offen legt, fordert er politisch ihre konsequente Verwirklichung und  kritisiert daher Ausschlüsse wie den der Juden von bürgerlichen Rechten. Darüber hinaus bezeichnet er die politische Emanzipation, deren Gradmesser für Marx die Emanzipation der Juden ist, als Voraussetzung der menschlichen Emanzipation und als unter den gegebenen Umständen die einzig und best mögliche.[53] Als vorbildlich für das reaktionäre Deutschland werden in diesem Sinne die Verhältnisse in den USA konstatiert. Dass die gegebenen Umstände für eine menschliche Emanzipation (Kommunismus) heute (in Deutschland wie der Welt) günstiger sind als 1843/44, wagen wir zu bezweifeln.[54]

Politische Emanzipation und Befreiung des Staates von der Religion (Laizismus) bedeuten konkret: die Entchristianisierung der europäischen Staaten, die strikte Trennung von öffentlichem Raum und Privatsphäre, die Spaltung des Menschen in citoyen und bourgeois, den Schutz der Privatsphäre vor Zugriffen des Staates, die Garantie der Religionsfreiheit, d.h. das Recht der Privatmenschen, eine Religion frei zu wählen („Privatschrulle“) oder areligiös zu sein, was eine Gleichbehandlung aller Religionen seitens des Staates impliziert. Gleichzeitig bedeuten Schutz der Privatsphäre und Laizismus aber eben nicht das Recht und die Freiheit, Menschen-, Bürger-, Persönlichkeits- und Kinderrechte anderer zu verletzen. Die strafrechtliche Verfolgung von Sekten z.B. zeigt schon an, dass Aberglaubensgemeinschaften Bedingungen zu erfüllen haben, um als Religionsgemeinschaft, die unterm staatlichen Schutz der Religionsfreiheit steht, anerkannt zu werden.

 

Bei allen Differenzen der Techniken des Jungfrauenkäfigs hinsichtlich ihrer Drastik und der Vielfalt ihrer Kombinationsmöglichkeiten: jede einzelne verletzt die Rechte von Mädchen und Frauen. Das Kopftuch ist ein bzw. das Symbol spezifisch islamischer Menschenrechtsverletzung. Was immer man also von christlichen Kreuzen in Klassenräumen oder als Kettenanhänger auch nicht-christlicher Subkulturen hält, was auch immer einen die Kopfbedeckungen von Juden angehen: die Gleichsetzung und Gleichbehandlung von Kreuz, Kippa und Kopftuch verbietet sich. Noch mal: Kreuz und Kippa sind heute abstrakte Symbole von Religionen, die mit den Menschenrechten nicht auf dem Kriegsfuß stehen. Das Kopftuch dagegen ist konkretes Symbol und Unterdrückungstechnik des konservativ-orthodoxen Islam bzw. Islamismus, also von kriminellen Vereinigungen, deren Ziel nicht nur die rigorose Drangsalierung von Frauen ist. Deren juristische Taktik besteht darin, dass Kopftuch als abstraktes Symbol einer friedfertigen Religion zu verkaufen, die unterm Schutz von Religionsfreiheit steht. Darauf sollte man nicht hereinfallen.  

 

 

Zur Notwendigkeit islamischer Regime- und

westlicher Paradigmenwechsel

 

Die Lebensverhältnisse migrantisch-islamischer Frauen im Westen unterscheiden sich von denjenigen moslemischer Frauen in islamischen Staaten. Die Lage letzterer ist ziemlich aussichtslos. Menschenrechte allgemein zählen dort oft nicht viel und es gibt in ihrer unmittelbaren Nähe keine Frauen, die nicht in derselben Art und Weise unterdrückt würden wie sie selbst. Zur Besserung ihrer Situation bedarf es eines Regimewechsels. Statt Liberalisierungs- sind meistens jedoch eher Islamisierungstendenzen islamischer Staaten festzustellen. Die Möglichkeit eines von außen bewirkten Regime change hängt von anderen Faktoren und Interessen als einer Befreiung von Frauen ab. Davon ist die Erfahrungswelt  migrantisch-islamischer Frauen im Westen grundsätzlich unterschieden. Sie leben in Staaten, in denen die Menschenrechte nicht nur hochgehalten werden, sondern in der Regel für Bürger und Menschen mit legalem Aufenthaltsstatus auch gelten. Von allen Frauen, die als Staatsbürger oder Menschen mit legalem Aufenthaltstatus in dem jeweiligen Territorium leben, sind sie nahezu die einzigen, deren elementare Rechte systematisch beschnitten werden. Zu ihrer Emanzipation (und das sollte nicht zuletzt oberstes Anliegen auch eines redlichen Feminismus sein) ist kein Regime change nötig, sondern lediglich ein gesellschaftlicher Paradigmenwechsel – vom rassistischen Gastarbeiter- bzw. nicht weniger rassistischen Multikultidispositiv zum antirassistischen Einwanderungs- bzw. Integrationsdispositiv – also: die Verwirklichung politischer Emanzipation. Das heißt in anderen Worten: von einer „Integration“ von Kollektiven (i.e. die Akzeptanz von Parallelgesellschaften und kultureller Differenz) zu einer Integration von Individuen (i.e. Rechtsschutz individueller Differenz vorm repressiven Zugriff „kultureller“ Kollektive).

 

 

Zum Mangel bisheriger öffentlicher Maßnahmen

zur Emanzipation moslemischer Frauen

 

Die herrschende Politik und Teile der Öffentlichkeit, Zivilgesellschaft, vollziehen diesen Paradigmenwechsel bereits ansatzweise. Man versucht, den moslemischen Frauen zu Hilfe zu eilen mit Maßnahmen, die auf drei Ebenen statthaben: Strafrecht, Schutz, Angebot.

Strafrecht: Genitalverstümmelungen werden als Straftatbestand der Körperverletzung behandelt, Ehrenmorde und Vergewaltigungen in der Ehe ohne Ansehen der Kultur strafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus sollen Zwangsehen zukünftig gesondert strafrechtlich erfasst werden.

Schutz: Hierbei handelt es sich um Maßnahmen zum Schutz von Frauen, die der islamischen Gemeinschaft entfliehen wollen und Hilfe zum Neuanfang (Frauenhäuser, Wohnprojekte, Beratungsbüros, usw.).

Angebote: Hierzu gehören Sprachkurse (als Pflicht für Neuankömmlinge, auf Basis von Freiwilligkeit für bereits in der BRD Lebende), rechtliche Beratungen/Informationen für alle (Männer, Frauen, Jugendliche) in ihren Muttersprachen, Informationen für Frauen in Einzelgesprächen zu rechtlichen Abwehr- und Exitmöglichkeiten (Frauenhäuser, psychologische Beratungen etc.), vielfältige Freizeitangebote, insbesondere auch für Mädchen.

 

Das Hauptproblem dieser staatlichen und zivilgesellschaftlichen Maßnahmen besteht nicht in der Beschränktheit finanzieller und personeller Mittel, sondern darin, zum einen das System des konservativen Alltagsislam entweder prinzipiell zu verkennen oder gar zu unterstützen und zum anderen lediglich am Einzelfall anzusetzen. Auf der Angebotsebene (z.B. Freizeitaktivitäten oder freiwillige Sprachkurse) wird eine weibliche bürgerliche Subjektivität vorausgesetzt, die den entsprechenden Mädchen/ Frauen von deren Familien systematisch abgesprochen wird. Entweder dürfen viele Mädchen an Aktivitäten außer Haus nicht teilnehmen oder nur unter der Vorraussetzung, dass sie Kopftücher tragen bzw. die Sozialarbeiter die Aufrechterhaltung der Apartheid garantieren, d.h. reine Mädchengruppen bilden. Letzteres ist entgegen der Schönrederei vieler Linker keine Erkämpfung von Frei- oder antimännlichen Schutzräumen (westlichen Frauen- und Lesbencafes vergleichbar), sondern die zivilgesellschaftliche Reproduktion islamisch-patriarchalischer Strukturen.[55] Zudem zeigt die Erfahrung sowohl von Mitarbeitern von Frauenhäusern und Wohnprojekten wie jene ihrer Schutzbefohlenen (Schutzebene), dass die Flucht vor der Community nicht bloß Wahrnehmung (gewöhnlicher, schlichter) weiblich-bürgerlicher Subjektivität ist, sondern ein ausgesprochenes Maß an Heldentum voraussetzt. Dass das Strafrecht erst greift, wenn es zu spät ist, ist das eine und liegt in seinem Wesen. Seine spezifische Inadäquatheit bezogen auf die islamische Community besteht jedoch in dem Problem, wer außer den betroffenen Frauen und ihren Freunden z.B. Zwangsehen zur Anzeige bringen soll – dabei meistens die eigene körperliche Unversehrtheit riskierend. Sowenig islamistische Terroristen sich vom Tod abschrecken lassen, weil sie diesen herbeisehnen, verhindert die Aussicht auf Haft das Vergehen des Ehrenmordes, weil die jüngsten Brüder die Tat vollziehen bzw. auf sich nehmen, um unter das mildere Jugendstrafrecht zu fallen und darüber hinaus das Absitzen der Strafe als Teil der Wiederherstellung der Familienehre begriffen wird, daher es auch nichts grundsätzliches ändern würde, träge die Strafverfolgung dem Umstand Rechnung, dass der Ehrenmord am Familientisch beschlossen wird, während die mitwissende Mutter den Männern den Tee serviert. [56]  

 

 

Sinn und Zweck eines

Kopftuchverbots für Schülerinnen

 

Aus all dem folgt: effektiv, kurzfristig und allgemein (d.h. über den Einzelfall hinausgehend) hängt die Emanzipation moslemischer Frauen davon ab, den überholten islamischen Ehrbegriff, die dazugehörige Gruppendynamik und die Fixierung auf weibliche Jungfräulichkeit wirksam zu zerstören. Das heißt, eben nicht auf Maßnahmen zu vertrauen, welche ausschließlich von der einzelnen Frau oder dem einzelnen moderateren Moslem erwarten, sich gegen die Community zu stellen, sondern auf Maßnahmen gegen den Clan und seine Ideologie zu setzen, hinter denen sich dann einzelne fortschrittliche Moslems verstecken können und zu denen konservative Moslems gezwungen werden, so dass der Verlust der spezifisch islamischen Ehre ein kollektiver ist.

Eine solche effektive, realistisch durchführbare und juristisch einwandfreie Maßnahme wäre die Durchsetzung eines Kopftuchverbots für Schülerinnen staatlich anerkannter Schulen; flankiert von einer auch Mitgliedern der Mehrheitsgesellschaft gegenüber repressiven Wahrung der Schulpflicht und einem Verbot, Schüler und Schülerinnen aus „religiösen“ oder „kulturellen“ Gründen von Sexualkunde, Sport- und Schwimmunterricht sowie Klassenfahrten abzumelden.[57]

 

Dieser Vorschlag klingt radikal und man hört linke und antideutsche Softies schon weinen (doch dazu später). Der Witz ist, dass dieser Vorschlag deshalb nur radikal erscheinen kann, weil Schule und bürgerlicher Staat ihre antirassistische, laizistische, feministische Pflicht bisher vernachlässigt haben.   

 

Im bürgerlichen Selbstverständnis ist neben der Wissensvermittlung die Hauptaufgabe von Schule: die Schüler und Schülerinnen im Sinnes des GG ohne Ansehen von Klasse, Rasse, Religion und Geschlecht zu Staatbürgersubjekten zu erziehen, die im Rahmen bürgerlicher Gesetze ihre egoistisch-individuellen ökonomischen, politischen, symbolischen, sexuellen Interessen vertreten können.[58] Dieser Erziehungsauftrag wird von streng religiösen islamischen Familien zurzeit erfolgreich unterwandert und konterkariert. Wenn es neben mehrheitsgesellschaftlich vorhandenem Rassismus einen spezifisch religiös bedingten (was die linke Rede von Islamophobie meint) sowie einen antifeministischen Rollback gibt, dann dort, wo Staat und Schule die Diskriminierung von als „migrantisch-religiös-islamisch“ stigmatisierten Mädchen dulden. [59] Alle machen, was Spaß macht: Klassenfahrten, schwimmen, Sport; sie nicht. Alle erfahren sexuelle Aufklärung als Vorraussetzung eines selbstbestimmten Sexuallebens; sie nicht. Von Beeinträchtigungen des Hörvermögens durch bestimmte Arten von Kopftüchern, d.h. einer unnötigen Schwierigkeit, dem Unterricht zu folgen, gar nicht zu sprechen.

 

Die Vorteile dieser Maßnahmen liegen auf der Hand: 1) Sie setzen bei den Mädchen von klein auf an und schaffen Räume und Zeitabschnitte, in denen ihre Rechte gewahrt und die Vorraussetzungen weiblicher Subjektivität gelernt werden können. 2) Dies wird innerhalb dieser Raum- und Zeitfenster nicht ohne Lerneffekt für die entsprechenden Jungen, Brüder bleiben. Es sei denn, sie wähnen sich komplett von Huren umgeben. 3) dies ist überhaupt erst Vorraussetzung des apostrophierten freiwilligen Anlegens eines Kopftuchs, wofür das Familienleben und die Freizeit ja Raum und Zeit böten; seine repressive Bedeutung aber notwendig an Kraft verlöre. 4) Alle moslemischen Väter (und Mütter) haben dies gleichermaßen zu akzeptieren. Sie erleben daher einen kollektiven Ehrverlust, was den Begriff der Ehre gewissermaßen obsolet werden lässt bzw. ad absurdum führt. Auf jeden Fall haben sie es schwieriger, sich gegenseitig unter den Druck zu setzen, die Ehre gegenüber den jeweiligen Töchtern durchzusetzen – die gemäßigten Moslems und Atheisten, die einzelnen Väter migrantisch-islamischen Hintergrundes wären gegenüber dem Clan entlastet. 5) Die sogenannten gemäßigten oder fortschrittlichen offiziellen Vertreter moslemischer Gemeinden und Vereine wären gezwungen, sich entweder explizit auf den Boden des Grundgesetzes zu stellen, d.h. eine Version des Islam für Moslems denk- und lebbar zu machen, die (ebenso wie Christen- und Judentum) vereinbar mit dem politischen Liberalismus ist, oder ihr konservativ-islamisches bzw. islamistisches Gesicht offen zu zeigen. Die Zeit der Lippenbekenntnisse, des feigen Herumeierns und der Ausnutzung der liberalen Demokratie für die Aufrechterhaltung prämodern-, patriarchalischer und drastischer Geschlechterverhältnisse wäre am Ende. 

 

 

Zusammenfassung

 

 

Eine breite zivilgesellschaftliche Kampagne zur Einführung und Durchsetzung des Kopftuchverbots würde also ein zentrales sichtbares Symbol und Herrschaftsmittel des orthodox-konservativen Islam wie Islamismus angreifen, „Wissen“ über das System Islam in der Öffentlichkeit verbreitern, Sensibilität für die Lage von moslemischen Mädchen und Frauen schaffen und reformerische Veränderungen der „islamischen Gemeinschaft“ anstoßen und gleichzeitig den dringend gebotenen Paradigmenwechsel der Mehrheitsgesellschaft, i.e. ihre politische Emanzipation verwirklichen.  

 

Obwohl also nichts gegen eine solche antirassistische und feministische Kampagne spräche, würde sich gerade auch aus dem Lager der Traditionslinken und poststrukturalistischen, vulgärmarxistischen, antideutschen Softies Widerstand gegen sie rekrutieren. Im folgenden werden daher nicht nur die zentralen Einwände und Vorwürfe zurückgewiesen, sondern zugleich zu erklären versucht, woher der sich als Feminismus und Antirassismus gerierende Aufklärungsverrat dieser Linken rührt.

 

 

3.

Verteidigung des Kopftuchverbots für Schülerinnen

gegen linke Komplexe und Denkblockaden

 

 

Vorauszusehen ist, dass die Stärke der vorgeschlagenen Kampagne ihr von solchen Linken als ihre Schwäche ausgelegt würde: nämlich an eine Emanzipation von außen und von oben zu appellieren. Ersteres führt dann zum Paternalismusvorwurf, letzteres zum Vorwurf einer Staatsaffirmation. Für beide Vorwürfe sind wiederum jeweils zwei Komplexe bzw. Denkblockaden zentral. Zum einen die Ersetzung gebotener Empathie mit den Opfern einer repressiven Sexualmoral und Fragen ihrer wirksamen Emanzipation durch die Sorge um die Reinhaltung des eigenen linken „antirassistischen“ oder „staatskritischen“ Selbstbildes, und zum anderen mangelndes Differenzierungsvermögen bzw. schlicht Verwechslung von politischer und menschlicher Emanzipation. Beide Komplexe und Denkblockaden stärken und bestätigen sich wechselseitig.     

 

 

Paternalismusvorwurf I

 – Der Spivak-Fanon-Komplex oder: Wer hat Angst vorm weißen Mann? –

 

In seiner dümmsten und reaktionärsten Form hantiert der Paternalismusvorwurf mit dem Leitmotiv des Poststrukturalismus: White men saving brown women from brown men – diesen nicht lobend sondern kritisch gemeinten Satz schuf Gayatri Chakravorti Spivak mit Bezug auf das Verbot der Witwenverbrennung in Indien durch die britische Kolonialmacht. So habe das Verbrechen der Briten darin bestanden, die Frauen vor dem Verbot nicht gefragt (i.e. als Subjekte wahrgenommen) zu haben, was sie denn als indische Frauen so von der Witwenverbrennung halten. Ähnlich rücksichtslos, folgt man dieser Logik, handelten die weißen Truppen Abraham Lincolns bei der Befreiung der schwarzen Sklaven und Sklavinnen der Südstaaten. Die Propagierung des klassisch romantisch-identitären Ideals, dass brown women sich gefälligst ohne Einmischung von außen selbst zu befreien hätten, bedeutet nicht nur im übertragenen, „unbewussten“ Sinne, dass der Kampf gegen z.B. Antisemitismus Sache der Juden (als tatsächlichen und potentiellen Opfern) sei, sondern auch im Bewusstsein des linken Selbstverständnisses, dass man den „Verdammten dieser Erde“ in Ausrichtung ihres Kampfes und Wahl der Mittel nicht von außen hineinreden dürfe. Dann nämlich erscheinen die Selbstrassifizierungen von Migranten oder kolonisierten Bevölkerungen und die Selbstislamisierungen der Menschen moslemischer Staaten, die fast immer auf den Rücken von Frauen und häufig Juden ausgetragen werden, als mögliche Reaktionen auf den Rassismus der Mehrheitsgesellschaft bzw. die Ausläufer der Kolonialgeschichte. Statt in Franz Fanon einen Vordenker dieser reaktionären Dialektik der wechselseitigen Bestimmung kolonialistischer und antikolonialistischer Identitätsbilder, Fremd- und Selbstzuschreibungen, zu sehen und folglich mit entsprechend inspirierten konformistischen Rebellionen zu brechen, sucht man sich in die Tradition solcher Befreiungskämpfe zu stellen und ein Werk sich kritisch anzueignen, dass u.a. eine Fetischisierung der Violenz betreibt und die algerische Frau mittels Kopftuchzwang vor den Zugriffen der Kolonisatoren und ihrer Damenhüte retten will. Solch kritische Aneignung, die aus der theoretischen Durchdringung von Entstehungskontexten politischer „Fehler“ – d.h. anti-emanzipatorischer Aufstände – eine Werbung für deren sozialpädagogisches Verständnis macht, offenbart am Rande gesagt den eigenen Paternalismus den „Verdammten dieser Erde“ gegenüber.[60]

 

Nehmen wir ein paar exemplarische Textblüten, zu denen es dieses Milieu bzgl. der Situation moslemischer Frauen in der BRD ganz „antisexistisch“, „antirassistisch“ und „antikolonialistisch“ treibt, etwas genauer unter die Lupe[61]:

 

Ich finde es wichtig, in dem Falle feministische Kritik an patriarchaler Sexualmoral zu üben, wobei es völlig egal ist, ob sie von Muslim/as oder sonst wem vertreten wird, ohne nach einem repressiven Staat zu rufen. Ich finde es auch wichtig, dass der Staat Zwangsehen, Genitalverstümmelung, Morde an Frauen, häusliche und sexualisierte Gewalt verfolgt. Debatten darum, dass Verbrechen an Frauen schlicht und ergreifend Verbrechen sind, bei denen die Frage nach „kultureller Differenz“ oder „Tradition“ zweitrangig ist, sind in postkolonialen Kontexten schon in den 80er Jahren gelaufen. Anstelle das Rad neu zu erfinden, könnte da auch auf Erfahrungen und Wissen zurückgegriffen werden.

 

Von der anklingenden „Staatskritik“, auf die wir weiter unten eingehen werden, abgesehen – es kann doch nicht so schwer sein, das Einfachste zu begreifen, zu dem das Rad nicht neu erfunden, allerdings die Sichtblende „postkolonialer Kontexte“ abgelegt werden müsste: Für die Frage nach der Wahrscheinlichkeit, mit der eine in der BRD lebende Frau Opfer z.B. einer Zwangsehe wird, ist „kulturelle Differenz“ oder „Tradition“ keineswegs zweit-, sondern erstrangig.[62] Das gilt sogar für das Lieblingsthema der Antipat-Linken: die Vergewaltigung. Sie ist die Regel im islamischen Patriarchat. Und auch dort, wo sie nicht die Regel ist, wenn etwa der Onkel die Nichte vergewaltigt, gebietet die Ehre getreu dem arabischen Sprichwort, dass „eine verborgene Schande“ usw., das großfamiliäre Schweigen über diesen Vorgang (siehe oben).

 

Vielleicht ist das auch noch mal ein Argument, die bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaften in ihrer Gesamtheit mit etwas kritischer Distanz zu betrachten, anstelle die „bürgerlichen Glücksversprechen“ von kapitalistisch-patriarchalisch-rassistischer Realität und kolonialer Geschichte zu lösen und abzufeiern.

 

Hier wird zurückgewiesen, was niemand verlangt. Es würde reichen, die „bürgerlichen Glücksversprechen“ gegen Aspekte bürgerlicher Realität und Vergangenheit zu wenden und folglich die Ambivalenz der bürgerlichen Gesellschaft in Historie wie Gegenwart wenigstens gegen z.B. die orthodox islamische Negation jeder Ambivalenz und jeden Anspruchs auf individuelles, diesseitiges Glück zu verteidigen. Dann könnte man auch über Kommunismus ins Gespräch kommen oder irgendwelche fiesen heterosexuellen Zwangsmatrixen glaubwürdig kritisieren.   

 

„Es bringt nichts, beides gegenüberzustellen“ – solch Behauptung leitet dann die antipatriarchalische, antirassistische Gleichmacherei des islamischen Patriarchats und der bürgerlichen Gleichstellung von Mann und Frau ein.

 

Wenn realexistierende europäische Staaten es schafften würden, gleichzeitig jede Form von patriarchaler und sexistischer Herrschaft und Gewalt abzuschaffen, dann bitte! Ich wage nur die These, dass sie das nicht können (und ich glaube nicht, dass ein Staat der so viel Macht hätte, eine besonders erfreuliche Sache wäre.)

 

Die Kritik der „Staatskritik“ erneut verschiebend, halten wir fest, dass unterschiedlichste Herrschaftsformen und Gewalten wieder im Einerlei der weiten Begriffe von Patriarchat, sexistischer Herrschaft und Gewalt verschwinden, um ein originelles Motto zu wagen: Solange noch einer Pariser Frau in der Metro nachgepfiffen wird (als die eine Form der Gewalt), ist das islamische Patriarchat (als eine andere Form) nicht anzutasten! Und das ist noch nicht alles, was dieses Milieu zu bieten hat:

 

Es ist doch ein schlechter Witz, die „Spezifik des gegenwärtigen islamischen Patriarchats“ über archaische Clanstrukturen erklären zu wollen, anstelle z.B. zu fragen, wie „islamische“ Vorstellungen von Ehre und Schande und Übersexualisierug von Frauen bei gleichzeitiger Beschränkung weiblicher subjektiver Sexualität Elemente des modernen Sexismus übernommen haben und Geschlechterrollen nicht mehr nur religiös, sondern auch „natürlich“ begründet werden (der Zauber liegt dann in der wunderbaren Übereinstimmung).

 

„Ein schlechter Witz“ ist dagegen vielmehr, einem nicht verstandenen Erklärungsansatz die skurrile Behauptung entgegenzustellen, dass der Westen (oder sein „Sexismus“ oder die Moderne) jetzt auch noch für 1400 Jahre alte spezifisch islamische Vorstellungen von Ehre und Schande, von einer Übersexualisierung des Frauenkörpers, die seine Zerstörung legitimiert, verantwortlich sind![63]

 

Aus diesem Blödsinn, der dem (mit Antiimperialisten verglichen) eigentlich intelligenterem Teil der Linken entspringt, spricht nicht die gedankliche Durchdringen einer Sachproblematik, sondern zum einen offensichtlich das schlechte Gewissen eines weißen Antisexismus und die Sorge ums antirassistische Selbstbild, zum anderen etwas weniger offensichtlich die Verwechslung politischer und menschlicher Emanzipation. Nur, weil die Frauen der bürgerlichen Gesellschaft noch nicht vollständig politisch (und ökonomisch, symbolisch) und wie alle Bürger noch nicht menschlich emanzipiert sind, können von einem Standpunkt der menschlichen Emanzipation, der sich einen Dreck um die politische schert, moslemische wie westliche Frauen als gleiche Opfer ein und desselben Patriarchats oder Herrschaftsverhältnisses erscheinen. Es handelt sich um die antiwestliche Sklavenmoral weißer Antisexistinnen, die für migrantisch-islamische Frauen folgende Botschaft haben: ‚Was wollt ihr mit unseren Rechten? Wir werden doch auch unterdrückt!’

 

 

Paternalismusvorwurf II

 – Täter, Opfer und Subjektivierungsbedingungen –

 

Etwas intelligenter gelagert kommt der zweite Paternalismusvorwurf daher. Eine Emanzipation von außen und oben zu fordern, das nehme ja die zu Emanzipierenden irgendwie vor allem als Opfer wahr und nicht auch als Täterinnen bzw. als politische Subjekte ernst. Tun wir uns ein weiteres Mal den poststrukturalistischen O-Ton an:

 

Frauen als Subjekte zu begreifen impliziert auch, davon Abstand zu nehmen die edle Unschuld als tapferer weisser Ritter vor den bösen Patriarchen retten zu wollen. Frauen, die als Handelnde und nicht nur als „Opfer“ angenommen werden, müssen selbst kritisiert werden, wenn sie Herrschaftsverhältnisse reproduzieren, wie eben durch das Tragen des Kopftuchs, das die patriarchalische (patriarchalische, nicht spezifisch muslimische!) Unterscheidung von ehrbaren Frauen und Huren / Schlampen ermöglicht und damit nicht nur seine Trägerin sondern auch die Nicht-Trägerinnen beleidigt. [...] Dann müssten aus einer aktuell-feministischen Perspektive Frauen – ob nun muslimisch oder nicht – als handelnde Subjekte begriffen, und ihnen auch so begegnet werden. Das heisst einerseits anzuerkennen, dass sich Muslimas im Rahmen der ihnen erscheinenden Möglichkeiten Wege suchen, zurechtzukommen und sich Freiräume erkämpfen. Das Kopftuch ist eine dieser Möglichkeiten. Während es in muslimisch geprägten Gesellschaften Ehrbarkeit demonstriert und damit gleichzeitig den Zugang zum öffentlichen Raum, zu Job und Uni eröffnet, ist es in Europa mit Widerstand gegen die Anpassung und Demütigung der eigenen Eltern und der Schaffung einer positiven Identität als Muslima verbunden; und auch wenn das Kopftuch hier den Trägerinnen Chancen verbaut, kann es dennoch eine Möglichkeit sein, von der Familie größere Bewegungsfreiheit zugestanden zu bekommen oder, wie in der banlieue, sich vor gewalttätigen Übergriffen junger Männer zu schützen. [...] Das Kopftuch ist zu einer Form von accomodative resistance geworden. Insofern können Kopftuchverbote die Wirkung haben, den Trägerinnen erkämpfte Freiräume und Möglichkeiten des Zurechtkommens wegzunehmen – da nämlich das Kopftuchverbot an ihren Lebensumständen grundsätzlich nichts verbessern kann.

 

Sehen wir davon ab, dass diesen Passagen nicht mal innere Konsistenz zugesprochen werden kann – schließlich heißt moslemische Frauen ‚anti-paternalistisch  als Subjekte wahrnehmen’ am Ende soviel, als vor dem islamischen Patriarchat kapitulierend das Kopftuch ganz paternalistisch als Ausdruck vieler Möglichkeiten junger Frau zur Erkämpfung von Freiräumen zu verstehen, oder gar als Protest gegen die „Anpassung und [sic!] Demütigung der eigenen Eltern“ – dieser Assimili-Kümmels! – „und [sic!] der Schaffung einer positiven Identität als Muslima“, während zu Beginn gefordert wurde, Kopftuchträgerinnen zu kritisieren –   die hier in Geschwätz verwandelte Rede von „Handelnden“ und „Subjekten“ hat nämlich einen vernünftigen Ursprung, der zwar aufgerufen wird, aber wenn er verstanden und beherzigt würde, den ganzen Blödsinn von wegen „patriarchalische, nicht spezifisch muslimische!“  als solchen offenbar werden ließe. Der sogenannte Täterinnenbegriff wie die Subjektivierungsproblematik wurden in den 1980er Jahren in die feministische Theorie getragen, um der faktischen Abschaffung des Patriarchats in der Geschichte der bürgerlichen Gesellschaft Rechnung zu tragen.[64] Sortieren wir also:

 

Das Begriffspaar „Täter/Opfer“ ist unproblematisch, d.h. adäquat in Bezug auf einseitig ausgeübte bzw. überlegene physisch-körperverletzende Gewalt von Menschen gegen Menschen, weil, bzw. insofern das Opfer an seiner Unterdrückung selbst nicht aktiv beteiligt ist. Diese Ausübung von Zwang hat die bürgerliche Gesellschaft im Staat monopolisiert und auf die Ausnahme beschränkt. In der Öffentlichkeit wie im Privatraum stellt jede Form der physischen Gewaltanwendung nicht-staatlich-legitimierter Akteure gegen Menschen in der Regel das Gewaltmonopol des Staates in Frage und steht unter Strafe. Für „westliche“ Frauen in „westlichen“ Gesellschaft gilt daher, dass sie zwar (innerkapitalistisch betrachtet) nicht vollständig politisch/ökonomisch/symbolisch und (kapitalismuskritisch betrachtet) wie alle Bürger nicht menschlich emanzipiert sind, dennoch der Begriff „Opfer“ ihre gesellschaftliche Stellung nicht (mehr) adäquat zum Ausdruck bringt. Frauen werden (in der Regel) zu nichts geschlechtsspezifischem physisch-körperlich gezwungen und partizipieren an bürgerlicher Rechtssubjektivität. Im „Ausnahmefall“ physisch-körperlicher Gewaltanwendung gegen westliche Frauen gebietet Empathie, diese als Opfer zu bezeichnen; gleiches gilt umgekehrt, wenn Frauen zu Tätern an Schwächeren (Alten und Kindern, viel seltener Männern) werden. Die Abschaffung des Patriarchats de jure bedeutet natürlich auch nicht, dass Männer wie Frauen von heute auf morgen mit sämtlichen habituell eingeübten traditionellen politisch-ökonomisch-symbolischen Strukturen brechen. Der feministische Täterinnen-Begriff wollte nun denkbar machen, dass Frauen an der Reproduktion bestimmter geschlechtsspezifischer Herrschaftsverhältnisse auch aktiv, tätig beteiligt sind. Spätestens seit den 1990er hat man sich angewöhnt, nicht nur in Bezug auf Frauen, vom ambivalenten Prozess der Subjektivierung zu sprechen, was einen Komplex von Handlungen meint, der zugleich Unterwerfung ist und Handlungsfähigkeit ermöglicht (je nach theoretischer Präferenz mit Anleihen bei Marx, Freud, Frankfurter Schule, kritische Psychologie, Althusser, Foucault, Butler).

 

Für die Stellung der Frau in streng islamischen Staaten oder den Islam orthodox praktizierenden Familien wo auch immer ist aber das entscheidende, dass der Frau nicht nur der rechtliche Subjektstatus, sondern Subjektivität schlechthin abgesprochen wird. Sie ist daher im engen Sinn des Wortes zunächst „Opfer“ von an ihr ausgelebter oder ihr angedrohter physisch-verletzender Gewalt bis hin zur Tötung. Die „Muslima“ als Subjekt wahrnehmen zu wollen, mag nett gemeint sein, dieser fromme Wunsch allein produziert aber aus sich heraus noch lange keine wirklichen Subjekte. Daher gehen auch die bisherige bürgerliche Integrationspolitik, der Rechtstaat und die zivilgesellschaftliche bzw. öffentliche Angebotspolitik (wie oben gezeigt) konsequent an der Sache vorbei. Desgleichen wurde gezeigt, dass auch Mädchen/Frauen aus streng islamischen Familien, die sich – nicht selten ohne Bruch mit der Familie – selbst (allerdings nicht ohne jede fremde Hilfe) aus ihrer Unterdrückung befreit und dies überlebt haben, nicht plötzlich einfach nur „Subjekte“ geworden sind, da zum gewöhnlichen Subjekt-Sein im bürgerlichen Sinne schließlich kein Heldenmut gehört, solcher aber eben gerade jene Frauen und Mädchen zwangsläufig auszeichnet. Für die moslemischen Männer gilt, dass sie einerseits Täter an ihren Frauen und Töchtern sind, andererseits selbst unter dem gruppendynamischen Druck des Clans stehen, was sie natürlich nicht zu Opfern macht, aber bedeutet, dass eine Verbesserung der Stellung moslemischer Frauen im allgemeinen (nicht nur im Einzelfall) erst dann effektiv möglich ist, wenn eine emanzipatorische Politik den Ehrbegriff samt Gruppendynamik aufbricht, das heißt den realexistierenden Clanstrukturen an die Eier geht. Sind moslemische Frauen also zunächst in der Regel Opfer, so werden sie auch zu Täterinnen an ihren (Schwieger-) Töchtern. Ebenso wie sie an der symbolischen Beschimpfung der Nicht-Trägerinnen von Kopftüchern (migrantischen oder mehrheitsgesellschaftlichen Hintergrundes) als Hure teilhaben. Eine Wahl haben sie natürlich im Grad der Rigorosität, mit der sie agieren. Trotzdem handelt es sich hierbei um keine unbewusste Teilhabe an bzw. Reproduktion der eigenen Unterwerfungsbedingungen, sondern um Taten, die im Sinne des klassischen „Täter/ Opfer“ Begriffspaares zu fassen sind und unter Gewaltandrohung erzwungen werden.

 

Teilweise treten Migrantinnen und Migranten natürlich auch als Subjekte auf den Plan, die für bestimmte politische Interessen eintreten: Frau Ludin z.B. für ein islamistisches, Frau Hirsi Ali z.B. für ein anti-islamistisches. Beide als Subjekte wahr- und ernst zunehmen, heißt, für die eine gegen die andere Partei zu ergreifen. Da sie antagonistische Interessen vertreten, ist es unmöglich, „antirassistisch“ für beide einzutreten, etwa in dem Sinne, dass sie beide ja „als Muslimas“ lediglich unterschiedliche „Möglichkeiten der Freiraumerkämpfung“ positiv zum Ausdruck brächten, die gleichberechtigt nebeneinander, unbehelligt von der Mehrheitsgesellschaft, existieren sollten.

 

Bevor man also mit einem jeglichen Inhalts entkleideten abstrakten Paternalismusvorwurf in die Volks-Suppen-Küche geht, und dabei mit begrifflichen Zutaten wie Täter, Opfer, Subjekt und Subjektivierung jongliert, sollte man die unterschiedlichen Ebenen auseinander halten lernen, die diese Begriffe eben unterschiedlich funktionieren lassen: (unbewusste oder bewusste) Alltagspraktiken oder (intentionale) Interessenpolitiken jeweilig im Rahmen des (islamischen) Patriarchats oder der bürgerlichen Gesellschaft. Andernfalls produziert man eine ungenießbare Soße, von der obiges Zitat Zeugnis ablegt.   

 

Wenn also den Verfassern dieses und ähnlicher Texte darüber hinaus ganz gegensexistisch, gegenrassistisch und elendskitschig ihr männliches Geschlecht, ihre weiße Hautfarbe und ihre vermeintlich soziale Stellung (warum eigentlich nicht noch ihr Ketterauchen und ihr Alkoholproblem?) zum Vorwurf gemacht oder ihre Verteidigungen der rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf selbstbestimmte Sexualität als Ausdruck von Mackertum denunziert werden[65], geht es weder um Empathie für die Opfer des islamischen Patriarchats, noch um die Thematisierungen der Täterschaft von Frauen oder die Wahrnehmung politischer Frauen als politischer Subjekte, also um die Sache, sondern lediglich um die sklavenmoralische Verteidigung linksfeministischer Befindlichkeiten und das Übertünchen begrifflicher Defizite.   

 

Zum Vorwurf der Staatsaffirmation

– Kritik der Staatskritik –

 

Zweifelsfrei appelliert die vorgeschlagene Kampagne nicht nur an eine Emanzipation von außen, sondern sogar an eine von oben. Wir haben in den obigen Zitaten schon ein Unbehagen mit der Anrufung des Staates feststellen können. Gewitzte Vulgärmarxisten argumentieren im Allgemeinen etwa so: aus herrschaftskritischer Perspektive kann doch unmöglich der Staat in seiner herrschaftlichen Verfasstheit als Akteur zur Durchsetzung herrschaftskritischer, emanzipatorischer Projekte aufgefordert werden. Oder in der „antideutschen“ Variante: sollen ausgerechnet Deutsche, man denke an Auschwitz oder die rassistischen Pogrome der 1990er Jahre, Migranten erziehen? In der Tat birgt ja jede Anrufung des Staates, und erst recht eine, die auch auf Repressionen setzt, Risiken. In unserem Fall z.B. wäre die Befürchtung durchaus nicht unberechtigt, dass staatliche Repressionen gegen bestimmte Migranten in den Staatsorganen oder der Mehrheitsbevölkerung Rassismus Vorschub leisten könnten. Die Konsequenz dieser Einwände wäre, sich die Mühe materialistischen Abwägens zu machen, d.h. sich auf die Widersprüche der Wirklichkeit einzulassen, derart, dass die Frage gestellt wird, ob das, was die Kampagne positiv erreichen soll und kann, es rechtfertigt, das Risiko möglicher negativer Begleiterscheinungen einzugehen.[66] Solch materialistisches, an der Sache orientiertes und von Empathie mit den Opfern des islamischen Patriarchats geleitetes Abwägen wird jedoch von Vulgärmarxisten und antideutschen Softies prinzipialistisch, idealistisch und moralistisch abgewehrt. Auch hier wieder bilden Hasenfüßigkeit und der Wille zur widerspruchsfreien Selbstidentität des staatskritischen, staatsfeindlichen oder antideutschen Linken Hauptmotive der jeweiligen Einwände gegen die Kampagne.

 

Abschließend bleibt noch auseinander zu legen, dass die Kampagne aus einer herrschaftskritischen Sicht, die sich auf Marx bezieht, nur konsequent wäre, bzw. der linken Staatskritik hier wieder die Verwechslung von politischer und menschlicher Emanzipation zugrunde liegt: da die menschliche Emanzipation aus Bürgern Menschen macht und sie vom (bürgerlichen) Staat befreit, wäre es tatsächlich ein Widerspruch der Sache (statt des linken Selbstbildes), riefe man den (bürgerlichen) Staat als Akteur seiner Überwindung, Aufhebung an. Da die politische Emanzipation aber u.a. die Befreiung des bürgerlichen Staates von feudalen und religiösen Fesseln und Emanzipation der Untertanen zu Bürgern ist, stellt es keinen Widerspruch der Sache dar, wenn der Staat hier als Akteur dieser (also seiner eigenen) und jener Emanzipation auftritt.     

 

Zusammenfassung

 

Die Kampagne fordert von bürgerlichem Staat und Öffentlichkeit nichts anderes als die Verwirklichung der politischen Emanzipation. Für Mädchen/ Frauen in konservativ islamischen Familien böte sie die Chance einer Partizipation an jenen elementaren Menschen-, Bürger-, Persönlichkeits- und Kinderrechten, die für alle anderen Bürger und Menschen mit legalem Aufenthaltsstatus in der BRD selbstverständlich sind. Und  „die freie Entwicklung eines jeden“, sagen Marx/ Engels, ist „die Bedingung für die freie Entwicklung aller.“[67] Dass einer solchen freien Entfaltung auf dem Boden des Kapitalismus Grenzen gesetzt sind, mit für Menschen unterschiedlichen Konsequenzen entlang der Achsen Zentrum/ Peripherie, Klasse und weniger zwingend Rasse, Geschlecht, usw. ist Grund genug, an der Perspektive menschlicher Emanzipation festzuhalten. Dennoch bzw. deshalb stellt die zu verwirklichende Teilhabe an dieser eingeschränkten freien Entfaltungsmöglichkeit der eigenen Person (die das GG in Artikel 2, Abs.1 verbürgt) für Mädchen und Frauen konservativ islamischer Familien einen Fortschritt ums Ganze dar.

 

Die herrschende Politik und die bürgerliche Öffentlichkeit der BRD sind hegemonial augenblicklich noch multikulturalistisch und kulturrelativistisch verfasst. Diese Ideologien legitimieren innenpolitisch Techniken der Elendsverwaltung (im Karneval der Kulturen feiern zumeist sozial Benachteiligte ihre „kulturelle Differenz“ oder die Deprivierten verköstigen sich bei Volksküchensuppenfesten gegenseitig mit den „nationalen Spezialitäten“, usw.); außenpolitisch bilden sie die Begleitmusik für einen „Dialog der Kulturen“, was Appeasement mit den Mullahs jeder Couleur  meint (die Heinrich-Böll-Stiftung will bei einem solchen „Dialog der Kulturen“ mit iranischen Mullahs nicht von (exil-)iranischen Oppositionellen gestört werden, die Friedrich-Ebert-Stiftung pflegt ihn mit der Hisbollah, usw.). Den Motiven der Politik linksintellektueller und –radikaler Antisexisten, Antirassisten und Antikapitalisten (ob vulgärmarxistisch, poststrukturalistisch, differenztheoretisch oder antideutsch-light inspiriert) sind wir bereits ausführlich nachgegangen. Beide Politiken bedeuten (ob gewollt oder nicht) im Ergebnis die Förderung oder Duldung jener „parallelgesellschaftlicher“ Strukturen, die auf Stigmatisierung und Apartheid setzen, d.h. die Diskriminierung als „migrantisch, religiös, weiblich“ markierter Menschen. Dieser Aufklärungsverrat wird nicht dadurch besser, dass er sich als probates Mittel des notwendigen Kampfes gegen tatsächlich existierende waschechte Rassisten verkauft.

 

 

 

 

SPALTE3-AKTUELL-RUBRIK

SPALTE3-AKTUELL-DATUM


SPALTE3-AKTUELL-TITEL


SPALTE3-AKTUELL-TEXT

Frühere Aktivitäten sind im Aktuell-Archiv aufgeführt. Dort gibt es auch einige Audio-Aufnahmen.


Zum Aktuell-Archiv

Alle bisher erschienenen Ausgaben der Bahamas finden Sie im Heft-Archiv jeweils mit Inhaltsverzeichnis, Editorial und drei online lesbaren Artikeln.


Zum Heft-Archiv

Reprint Band 2

A1 Plakat

Für Israel

gegen die postkoloniale

Konterrevolution

Zum Shop

Reprint Bände

Reprint Bände

Nachdruck von

jeweils 10 Heften

Zum Shop

Buch von Justus Wertmüller

Verschwörungen

gegen das

Türkentum

218 Seiten, 15 €

Zum Shop

Bahamas Stofftasche 38 x 40 cm

Stofftasche

38 x 40 cm

Zum Shop

Ansteckbutton 25 mm

Ansteckbutton

25 mm

Zum Shop